Flughafen-Streik: Infos und Hotlines für Reisende
Frankfurt/Berlin (dpa) - An Deutschlands größtem Flughafen hat am Montag (20. Februar) ein 48-Stunden-Streik begonnen. Rund 220 Flüge wurden allein für diesen Tag annulliert. Vor allem Passagiere von Inlands- und innereuropäischen Verbindungen sind betroffen.
Die rund 200 Vorfeldmitarbeiter des Frankfurter Flughafens haben am Montag erneut ihre Arbeit niedergelegt - dieses Mal für 48 Stunden, wie der Tarifvorstand der Gewerkschaft der Flugsicherung, Markus Siebers, sagte. Vor allem Passagiere von Inlands- und innereuropäischen Verbindungen müssen sich auf Verspätungen und Flugausfälle einstellen. Langstreckenflüge seien nicht betroffen. Welche Rechte Passagiere jetzt haben und wo sie sich über den aktuellen Stand informieren, dazu alle Infos hier:
Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Reiserechtler Degott rät, sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen zu informieren.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet, warnt Degott.
Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?
Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb am betroffenen Flughafen wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand aber länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Diese Frage ist strittig. Laut Degott ist es zweifelhaft, ob es sich bei dem Streik um höhere Gewalt handelt. Denn anders als bei Fluglotsen seien die Vorfeld-Mitarbeiter beim Flughafenbetreiber angestellt. Dieser müsse für einen reibungslosen Betrieb sorgen. Zudem sei der Streik absehbar gewesen. Dementsprechend bestehe unter Umständen für Passagiere die Möglichkeit, von den Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften Schadenersatz zu erhalten.
Welche Rechte haben Reisende, deren Urlaub sich verkürzt?
Entgehen dem Reisenden durch den Streik Urlaubstage, muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für diese Tage zurückerstatten, erklärt Degott. Verkürzt sich der Urlaub massiv - kommt der Betreffende also bei einem einwöchigen Urlaub zum Beispiel erst drei Tage später an -, seien außerdem die Chancen auf Schadenersatz gut: Dann gibt es nicht nur das Geld für die Tage zurück, an denen der Urlaub ausgefallen ist, sondern auch eine Entschädigung dafür, dass er insgesamt beeinträchtigt war.
Kann ich auf andere Airports ausweichen?
Wer kurzfristig mit dem Flugzeug verreisen muss und noch nicht gebucht hat, kann auf andere Flughäfen ausweichen. „Deutschland verfügt über ein dezentrales Flughafennetz, durch das auch neben Frankfurt eine Vielzahl von nationalen, kontinentalen und auch interkontinentalen Zielen erreicht werden kann“, erklärt Bruni Schubert, Sprecherin des Flughafenverbandes ADV. Im Süden stehen etwa Stuttgart und München zur Verfügung, im Westen sind Düsseldorf und Köln/Bonn eine Alternative.
Die Bahn indes hat angekündigt, gestrandete Passagiere vom Flughafen Frankfurt zu ihren Zielen in Deutschland fahren. Wer wegen des Streiks seinen Flug bei Lufthansa und Air Berlin nicht antreten kann, könne seinen Flugschein gegen einen Bahn-Gutschein für die Strecke eintauschen, teilte das Unternehmen mit. Gäste anderer Fluggesellschaften müssten einen Fahrschein kaufen.
Service:
Reisende sollten sich mit ihrer Airline oder dem Veranstalter in Verbindung setzen und klären, ob ihr Flug aufgrund des Streiks ausfällt oder verschoben wird.
Hotlines der Fluggesellschaften:
Lufthansa: 01805/805805
Air Berlin: 01805/737800
Condor: 01805/767757
Tuifly: 01805/090150
Germanwings: 0900/1919100 (99 Cent pro Minute)
Air France: 01805/830830
British Airways: 01805/266522
Iberia: 01805/442900
SAS: 01805/117002
Singapore Airlines: 069/7195200
Emirates: 069/945192000
United Airlines: 069/50070387
Hotlines der Veranstalter:
Tui: 01805/884266
Neckermann: 01805/336681
Alltours: 0203/3636360
Dertour: 01805/337666
FTI: 01805/384500
L'Tur: 00800/21212100 (kostenlos)
Schauinsland-Reisen: 0203/994050
ITS: 01805/670130
Tjaereborg: 01805/670140
Jahn: 01805/670120
Hotline des Frankfurter Flughafens:
Call-Center des Airports: 01805/372 46 36
Die Kosten für alle 01805-Nummern betragen 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.