Generalstreik in Tunesien: Was Urlauber wissen müssen

Berlin (dpa/tmn) - In Tunesien hat ein Generalstreik den Flugverkehr lahmgelegt. Das dürfte manchem Urlauber den Start in die Ferien vermiesen. Andere sitzen in dem Land fest. Welche Rechte haben Betroffene?

Berlin (dpa/tmn) - In Tunesien hat ein Generalstreik den Flugverkehr lahmgelegt. Das dürfte manchem Urlauber den Start in die Ferien vermiesen. Andere sitzen in dem Land fest. Welche Rechte haben Betroffene?

Wegen des Generalstreiks in Tunesien mussten am Freitag (26. Juli) fast alle Flüge von und nach Tunesien annulliert werden. Wer seinen Flug bei einer europäischen Airline gebucht hat, bekommt entweder den Flugpreis zurückerstattet oder kann von der Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung verlangen - zum Beispiel mit einem späteren Flug. Das erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. In diesem Fall muss die Airline auch für eine eventuell nötige Unterbringung der Reisenden und Verpflegung sorgen. Eine Ausgleichszahlung steht ihnen jedoch nicht zu, da es sich bei einem Generalstreik um höhere Gewalt handelt.

Pauschalurlauber, die in Tunesien festsitzen, weil ihr Rückflug gestrichen wurde, müssen sich laut Fischer-Volk an ihren Reiseveranstalter wenden. In diesem Fall müssen Kunden allerdings die Kosten für weitere Übernachtungen selber tragen. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport teilen sich Urlauber und Reiseveranstalter. Wer aufgrund des Streiks den Urlaub in Tunesien erst später antreten kann, könne beim Veranstalter einen Reisemangel geltend machen. Falle die komplette Reise aus, bekomme der Urlauber den Reisepreis zurück. Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden könne er jedoch nicht verlangen.

Tunis Air hat sämtliche Flüge nach Tunesien am Freitag annulliert. „Nach aktuellen Informationen starten die Flieger am Samstag wieder normal“, sagte eine Sprecherin. Am Airport in Hamburg wurden ein Flug nach Tunis um 11.00 Uhr und ein Flug nach Djerba um 11.30 Uhr gestrichen. Zwei Maschinen aus den beiden Städten, die eigentlich um 10.05 Uhr und um 10.40 Uhr in Hamburg hätten landen sollen, flogen ebenfalls nicht. „Das kam für uns überraschend“, sagte eine Flughafensprecherin.

Auch am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main kam am Freitag zunächst kein Flieger aus Tunesien an, keiner hob ab. Vier Flüge fielen wegen des Streiks am Donnerstagabend und am Freitag aus.

Hintergrund für den Generalstreik ist der Mord am tunesischen Oppositionspolitikers Mohamed Brahmi. Mehrere Gewerkschaften haben zu einem eintägigen Generalstreik aufgerufen.

Das Auswärtige Amt in Berlin rät Reisenden, Menschenansammlungen und öffentliche Plätze in den großen Städten zu meiden. Zudem sollten Urlauber besonders wachsam sein und die lokale Medienberichterstattung verfolgen.