Holidaycheck haftet nicht für Hotelbewertung
Berlin (dpa/tmn) - Negative Kritik unzufriedener Urlauber? Holidaycheck haftet nicht für Hotelbewertungen auf seiner Internetseite. Ein Unternehmen wollte Aussagen über Mängel an seinem Hotel von der Seite entfernen lassen.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab.
A&O Hotel and Hostels Mitte GmbH wollte Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer auf der Webseite von Holidaycheck verbieten lassen. Das Gericht entschied jedoch, Holidaycheck sei als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten nicht haftbar zu machen. Das Bewertungsportal habe sich die Meinung des Bewerters nicht zu eigen gemacht. So urteilte das Kammergericht Berlin und wies damit die Klage der A&O-Gruppe in der Berufung ab.
A&O hatte 2010 eine Bewertung der Nutzerin „Sabrina“ entdeckt: „Für 37,50 Euro pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen.“ Das Hotel forderte Holidaycheck auf, diesen Eintrag zu entfernen. Holidaycheck und die A&O-Gruppe liefern sich seit längerem juristische Auseinandersetzungen - die noch nicht zu Ende sein werden. Das Kammergericht ließ eine Revision zu. Die Hotelgruppe hatte bereits früher erklärt, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwirken zu wollen.