Italien kann Bußgelder auch in Deutschland vollstrecken

München (dpa/tmn) - Wer in Italien mit dem Auto zu schnell unterwegs war, muss jetzt damit rechnen, auch in Deutschland belangt zu werden. Geldbußen für Verkehrsverstöße ab 70 Euro können seit Ende März auch in Deutschland vollstreckt werden.

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Darauf macht der ADAC aufmerksam.

Bislang sei dies aufgrund eines fehlenden Abkommens nicht möglich gewesen. „Diese Forderungen können in Ermangelung eines Rückwirkungsverbots in Italien auch rückwirkend bis zu fünf Jahren geltend gemacht werden“, erklärt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC.

Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder ist das Bundesamt für Justiz zuständig, das betroffene Fahrer anschreibt, auch wenn die Vergehen schon länger zurückliegen. Private Inkassounternehmen dürfen die Bußgelder nicht eintreiben, wohl allerdings Mautforderungen. „Das italienische Autobahnnetz wird privat betrieben, daher können auch Mautforderungen auf diesem Wege durchgesetzt werden, wenn sich der Fahrer feststellen lässt“, sagt Müllenbach-Schlimme.

Wer binnen fünf Tagen nach dem Erhalt des Schreibens bezahlt, bekommt nach Angaben des ADAC 30 Prozent Nachlass auf das Bußgeld. Wartet man hingegen länger als 60 Tage, verdoppele sich die Summe. Damit haben laut ADAC bis auf Griechenland nun alle EU-Staaten diese Vollstreckungsregelung umgesetzt.

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