Handy und Kreditkarte Kostenfallen auf Kreuzfahrtschiffen

Berlin (dpa/tmn) - Die Kreuzfahrt ist in der Regel eine überaus entspannte Reiseform. Trotzdem gibt es immer wieder Ärger und unangenehme Überraschungen. Die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 3/2017) hat einige Fallstricke und Kostenfallen aufgelistet:

Foto: dpa

Eigene Anreise: Wer die Reise zum Schiff per Flugzeug oder Bahn selbst bucht, kann im Vergleich zum Pauschalpaket manchmal Geld sparen. Doch wenn es zu einer Verspätung kommt, ist das Risiko groß, dass das Schiff weg ist. Einen Anspruch auf Entschädigung hat der Urlauber dann nicht. Tipp: im Zweifel die sichere Variante wählen und die Reise als Komplettpaket samt Anreise buchen.

Trinkgeld: Vor allem bei internationalen Reedereien wird das Trinkgeld erst an Bord kassiert. Dort sind mehr als 10 Euro pro Tag und Reisendem durchaus üblich. Allerdings muss in Deutschland von Anfang an der Endpreis samt „Tips“ aufgeführt sein - unabhängig vom Sitz der Reederei. Tipp: Nebenkosten genau durchrechnen. Wenn Trinkgelder in Fußnoten und AGB versteckt sind, kann sich der Gast laut „Finanztest“ gegen eine automatische Abbuchung wehren.

Telefonkosten: Die Handynutzung auf dem Schiff kann richtig teuer werden. Minutenpreise beim Telefonieren von 6,50 Euro sind möglich. Auch die Datennutzung kann Löcher ins Budget reißen. Tipp: die Optionen „automatische Netzwahl“ und „mobile Daten“ ausstellen.

Kreditkartenzahlung: Einige Reedereien rechnen die Kosten dem Bericht zufolge außerhalb des EU-Raums ab. Dann werden bei Zahlung mit der Karte gerne mal ein bis zwei Prozent Gebühr fällig. Manche Reedereien verlangten sogar drei Prozent, wenn der Gast nicht in der üblichen Bordwährung - etwa US-Dollar - bezahlt. Tipp: vorab die Gebühren des Kartenunternehmens studieren.

Gepäckversicherung: Reisegepäckversicherungen sind eigentlich teuer und kommen laut „Finanztest“ selten für den gesamten Schaden auf. Auf einer Kreuzfahrt haftet die Reederei allerdings nicht für Diebstahl aus der Kabine. Tipp: die Hausratversicherung prüfen. Denn diese deckt den Diebstahlschaden manchmal ab. Falls nicht, kann der Urlauber eine Reisegepäckversicherung in Erwägung ziehen.

Außerdem hat „Finanztest“ untersucht, wann Kreuzfahrturlauber wegen Mängeln einen Teil des Reisepreises und sogar Entschädigung fordern können. Gravierend ist es, wenn Reedereien etwa statt der versprochenen Balkonkabine nur eine Innenkabine anbieten können. Dann darf der Gast die Reise sogar absagen oder abbrechen, und es gibt Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden, wie Reiserechtler Kay Rodegra in dem Bericht erläutert.

Auch Routenänderungen können einen kleinen Preisnachlass rechtfertigen - das gilt jedoch nicht, wenn das Schiff wegen eines Sturms auf einen anderen Hafen ausweichen muss. Auch für Schäden durch hohen Wellengang kommt die Reederei nicht auf - es gilt das allgemeine Lebensrisiko.

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