Malev: Welche Rechte betroffene Passagiere haben

Hannover (dpa/tmn) - Die ungarische Fluggesellschaft Malev hat ihren Betrieb eingestellt - viele Passagiere sind davon betroffen. Bekommen sie nun ihr Geld zurück? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Ansprüche habe ich gegenüber Malev?

Reisende haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erläutert. „Das gilt für den Fall, dass ich nur den Flug über Malev gebucht habe.“ Kunden sollten ihre Forderung dann direkt an die Airline stellen. „Allerdings müssen sie sich darauf einstellen, dass die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz lange dauert oder es am Ende vielleicht gar kein Geld zurück gibt.“

Habe ich auch ein Recht auf Entschädigung?

Nein. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines Passagiere zwar entschädigen, wenn diese etwa wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen können, der Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden verspätet ist, erklärt Degott. „Für einen Fall wie jetzt bei Malev ist die Verordnung aber nicht gemacht.“

Muss Malev einen Ersatzflug zahlen?

Nach der EU-Verordnung müsste sich die Airline um eine alternative Beförderung kümmern. „Das kann sie aber nicht, weil sie kein Geld mehr hat“, sagt Degott.

Welche Alternativen gibt es jetzt?

Air Berlin, Malev-Partner in der Oneworld-Allianz, hat angekündigt, ab Montag (6. Februar) eine tägliche Verbindung von Berlin nach Budapest einzurichten. Diese startet jeweils um 12.45 Uhr. Zurück geht es um 15.00 Uhr. Gestrandete Malev-Passagiere erhalten den Angaben zufolge die Möglichkeit, bis Mittwoch (9. Februar) für 49 Euro auf einen Air-Berlin-Flug umzubuchen. Auch der Billigflieger Easyjet will für eine Gebühr von 70 Euro gestrandete Passagiere befördern. Ryanair will ab 17. Februar eine neue Basis in Budapest eröffnen. Die Iren planen, wöchentlich von Karlsruhe/Baden-Baden, Lübeck und Memmingen in die ungarische Hauptstadt zu fliegen. Lufthansa stockt ihre Verbindungen in die ungarische Hauptstadt Budapest ebenfalls auf: Bereits ab Montag gibt es zusätzliche tägliche Flüge von Hamburg und Berlin.

Bekomme ich Geld für andere entstandene Kosten?

Das ist unwahrscheinlich. „Üblicherweise bekomme ich keine weitere Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind“, sagt Degott. Die Airline hafte nur für die Beförderung der Passagiere und Schäden, die direkt aus der Nichterbringung dieser Leistung entstehen. Das können die Parkhausgebühren am Flughafen sein. Der Reiserechtler rät zwar, auch alle anderen entstandenen Kosten vorsorglich geltend zu machen - etwa für eine zusätzliche Hotelübernachtung infolge der Flugausfälle. Es sei aber fraglich, ob es dafür Geld zurück gebe.

Was ist, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war?

Dann ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. „Er muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern“, erklärt Degott. Verzögert sich die Abreise in den Urlaub durch die Umbuchung auf einen anderen Flug, könnten Betroffenen aber den Reisepreis mindern.

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