Auch eine Wiedereinfuhr ist nachweispflichtig, erklärt der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte in Köln. Der Besitzer muss also bei einer Kontrolle an der Grenze zum Beispiel die Kaufbelege von Geschäften in der Europäischen Union oder Verzollungsnachweise vorzeigen können.
Die Zollverwaltungen können außerdem vor der Reise einen sogenannten Vereinfachten Nämlichkeitsnachweis für die Wiedereinfuhr ausstellen. Oder man bittet den Fachhändler direkt um einen Herkunftsnachweis beim Kauf von Schmuck mit Informationen zu Herstellungsort, Material und Verzollung. Ohne solche Nachweise drohen den Angaben zufolge Zahlungen oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.