Neue Kreuzfahrtroute wegen „Sandy“ kann Reisemangel sein
Hannover (dpa/tmn) - „Sandy“ hat auch die Pläne von Kreuzfahrtgästen durcheinandergewirbelt. Wegen des Sturm konnten etliche Schiffe nicht wie geplant fahren. Welche Ansprüche haben Gäste in solchen Fällen?
Hannover (dpa/tmn) - „Sandy“ hat auch die Pläne von Kreuzfahrtgästen durcheinandergewirbelt. Wegen des Sturm konnten etliche Schiffe nicht wie geplant fahren. Welche Ansprüche haben Gäste in solchen Fällen?
Ändert sich die Route einer Kreuzfahrt wegen eines Sturms wie „Sandy“, kann das zu einer Preisminderung berechtigen. „Das Programm ist verpflichtend“, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Fallen Ziele einer Kreuzfahrt weg, müsse der Veranstalter einen adäquaten Ersatz bieten. „Miami ist zum Beispiel kein Ersatz für New York.“ Bei solchen Änderungen dürften Gäste daher einen Preisnachlass fordern.
Bei der Höhe der Preisminderung kommt es darauf an, wie „prägend“ das ausgefallene Ziel für die gebuchte Reise war, erläutert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Das kann bis zu 30 Prozent des Reisepreises ausmachen“, ergänzt Degott. Der Anbieter darf bei Routenänderungen auch keine Aufschläge verlangen, erklärt Fischer-Volk. „Wenn die Reise durch die neue Station teurer ausfällt, geht das zulasten des Veranstalters.“ Ändern sich mehr als 50 Prozent der gebuchten Leistungen, hätten Kunden das Recht, kostenlos von der Reise zurückzutreten.
Fallen zusätzlich gebuchte Landausflüge aus, erhalten Kunden in solchen Fällen außerdem das Geld zurück. Das gelte auch, wenn etwa eine geplante Hafenrundfahrt in New York ausfällt, ergänzt Degott. Auch wenn Kunden einen oder mehrere Tage auf dem Schiff verpassen, beispielsweise weil sie über einen anderen Flughafen anreisen oder an einem anderen Ort an Bord gehen müssen, könnten sie für diese Tage eine Preisminderung fordern.
Unter Umständen steht Passagieren sogar Schadenersatz zu, wenn „Sandy“ ihre Reisepläne durcheinandergewirbelt hat und sie am Flughafen statt auf dem Kreuzfahrtschiff sitzen, sagt Degott. Kunden müssten sich dabei nicht damit abspeisen lassen, dass ein Sturm höhere Gewalt sei und den Veranstalter keine Schuld treffe. Dieses Argument zähle höchstens in den ersten Tagen des Sturms. Bekommen Gäste jetzt nach seinem Abflauen aber immer noch nicht die versprochenen Leistungen, könnten sie wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit eine Entschädigung vom Veranstalter fordern.
Wegen des Wirbelsturms „Sandy“ mussten mehrere Kreuzfahrtschiffe ihre Routen ändern. Vier Schiffe der Reederei Royal Caribbean etwa konnten vor der US-Ostküste nicht wie geplant fahren und mussten entweder im Hafen oder auf See bleiben. Für die kommenden Tage seien allerdings keine Änderungen mehr zu erwarten, sagte eine Sprecherin. Ein Schiff der Reederei Crystal Cruises wird in dieser Woche nicht wie geplant im New Yorker Hafen einlaufen, sondern stattdessen den nächsten Zielhafen Charleston (South Carolina) ansteuern. Keine weiteren Änderungen gibt es bei Cunard und Aida Cruises. Die Schiffe der Reedereien hätten New York in den vergangenen Tagen planmäßig verlassen.
Am vergangenen Wochenende mussten außerdem zahlreiche Kreuzfahrtschiffe im Mittelmeer aufgrund von Stürmen ihre Pläne ändern. Die „MSC Lirica“ beispielsweise verzichtete auf einen Stopp im französischen Toulon und fuhr direkt nach Genua. In Venedig war am Sonntag der Hafen geschlossen: Die „FTI Berlin“ ließ wegen der Verspätung den Stopp in Dubrovnik ausfallen. „Mein Schiff 1“ von Tui Cruises konnte in Villefranche wegen Sturm nicht tendern und steuerte Barcelona einen Tag früher an. Auch bei Costa gab es Änderungen: Die „Luminosa“ der Kreuzfahrtreederei fuhr nach Mallorca statt nach Ibiza. Die „Voyager“ steuerte Sardinien an statt Malta.