Nicht im Flugzeug: Kein Feuerzeug im großen Koffer

Berlin (dpa/tmn) - Ein Feuerzeug darf nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Darauf weist der Flughafenverband ADV hin.

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Wird der Gegenstand im Koffer bei der Kontrolle entdeckt, müsse der Passagier im Allgemeinen zur Nachkontrolle. Das verbotene Feuerzeug wird dann entfernt.

Auch das Flughafenpersonal könne das Gepäckstück im Auftrag und unter Aufsicht der Polizei öffnen. Im Handgepäck ist die Mitnahme eines Feuerzeugs pro Person dagegen erlaubt, erklärt das Luftfahrtbundesamt. Nur Benzin- und Sturmfeuerzeuge sind wiederum generell verboten.