Ferienwohnung: Endreinigung gehört zum Mietpreis

Schleswig (dpa/tmn) - Wer eine Ferienwohnung sucht, vergleicht die Endpreise der Anbieter. Um dabei besser dazustehen, lassen einige Vermieter die Kosten der Endreinigung weg. Sie tauchen später als Zusatzkosten auf.

Das ist allerdings nicht erlaubt.

Wirbt ein Vermieter von Ferienwohnungen mit einem Preis, muss die Summe in jedem Fall die Endreinigung enthalten. Der Hinweis „Zusatzkosten zu den Mietpreisen: Die Endreinigung“ sei nicht zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (Az.: 6 U 27/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Gegen einen entsprechenden Hinweis hatte die Wettbewerbszentrale geklagt - und Recht bekommen. Die Angabe eines Endpreises könne nur entfallen, wenn es Preiskomponenten gebe, die zeit- und verbrauchsabhängig sind, urteilte das OLG. Gleiches gelte, wenn es Komponenten gebe, über die der Urlauber entscheidet, etwa die Anzahl der Personen oder das Mitbringen von Haustieren. Die Endreinigung sei jedoch in jedem Fall zu zahlen und müsse deshalb im Endpreis enthalten sein.

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