Fluggesellschaften dürfen Flugzeit nicht einseitig ändern
Celle/Frankfurt (dpa) - Gleich drei Gerichte fällen Entscheidungen zugunsten von Flugpassagieren. Allerdings sind zwei der Urteile noch nicht rechtskräftig. In den Klagen ging es um Flugzeiten, die kurz vor dem Start noch geändert werden konnten.
Mehrere Gerichte haben die Rechte von Fluggästen gestärkt. Auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands kassierten sie Bestimmungen verschiedener Fluggesellschaften und Reiseanbieter, nach denen die Flugzeiten auch kurz vor dem Start noch geändert werden konnten, ohne dass für eventuelle Folgen gehaftet würde. Die Richter stellten klar, dass die Flugzeiten fester Vertragsbestandteil seien und daher keineswegs unverbindlich.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte, dass der 16. Zivilsenat British Airways zwei Vertragsklauseln untersagt hat. Danach musste sich die Airline nur bemühen, den Fluggast über geänderte Abflugzeiten zu informieren. Auch wurde eine Bestimmung zur Reihenfolge der genutzten Flugscheine eines Tickets kassiert (Az.: 16 U 86/12).
Vor dem Oberlandesgericht Celle war die TUI beklagt: Nach Auffassung der niedersächsischen Richter muss der Reisekonzern unter anderem den Vorbehalt „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen“ streichen. In Verträgen über Pauschalreisen darf es zudem nicht heißen: „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ (Az.: 11 U 82/12).
Der Veranstalter werbe mit den Reisezeiten, die somit Gegenstand des Reisevertrags würden, begründeten die Celler Richter ihr Urteil. Ein Gerichtssprecher bezeichnete das Urteil als „bahnbrechend“. Es werde die Reiseplanung der Fluggäste wesentlich erleichtern.
Die TUI argumentierte hingegen mit den teils sehr langen Zeitabständen zwischen Buchung und Flug, so dass die genauen Abflugzeiten häufig noch gar nicht feststünden und erst später mitgeteilt werden könnten. Das Unternehmen hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und behält bis dahin die bisherige Praxis bei. Auch die Frankfurter Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale verwies auf ein drittes, bereits rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin, das dem Billigflieger EasyJet verboten habe, sich von jeder Garantie für die Flugzeiten freizusprechen (Az.: 15 O 632/10).