Im Safari-Urlaub darf der Generator lärmen
Berlin (dpa/tmn) - Reisen in die Wildnis dürfen ein bisschen wild sein. So ist zum Beispiel Ungeziefer im Zelt während einer Safari-Reise kein Reisemangel, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 15 S33/09).
Auf Safari-Reisen sind auch Geräusche, die ein Generator verursacht, zu vertreten. Das befanden die Richter. Bei Zeltunterkünften in Wildparks könne schließlich keine Anbindung an die öffentliche Stromversorgung erwartet werden. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
Auch die Klage über die mangelnde Betreuung durch die Reiseleitung wies das Gericht als unberechtigt zurück: Selbst wenn eine „deutschsprachige Reiseleitung“ angekündigt war, darf damit nicht schon am Ankunftstag für den Transfer vom Flughafen zum Hotel gerechnet werden. Das Gleiche gilt für am Tag der Abreise: Auch am Check-in-Schalter muss kein Reiseleiter behilflich sein, entschied das Gericht und wies damit die Beschwerden des frustrierten Safari-Urlaubers zurück.