Kreuzfahrtschiffe: Passagiere müssen Lärm hinnehmen
Rostock (dpa/tmn) - Vollkommene Stille dürfen Passagiere auf einem Kreuzfahrtschiff nicht erwarten. Schiffsmotor und Arbeiten an Deck machen nun einmal gewissen Lärm. Der ist hinzunehmen und kein Reisemangel, für den es Geld zurück gibt, urteilte das Amtsgericht Rostock.
Das gelte umso mehr, wenn die Reederei in den Bordinfos im Katalog ausdrücklich darauf hinweist, dass Motoren und andere Geräusche an manchen Stellen auf dem Schiff zu hören sind, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem Fall hatten sich die Kläger über den Lärm beschwert, der von der Ladeluke und dem Transportband dahinter zu ihnen gedrungen sei. Solche Geräusche seien jedoch schiffstypisch, argumentierte das Gericht (Aktenzeichen: 47 C 241/10). Auf einem Kreuzfahrtschiff gebe es nun einmal Geräusche dieser Art, die von einem normalen Hotelbetrieb abweichen und unvermeidbar seien. Hinzu kam, dass das Öffnen und Schließen der Ladeluke nur einige Male zu hören war und auch das Transportband nur hin und wieder lief. Die Geräusche seien daher als Unannehmlichkeit einzustufen, die Urlauber hinzunehmen haben.