Notfall im Ausland: Deutsche haben Recht auf Hilfe vom Staat
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Deutsche Staatsbürger haben generell das Recht auf Schutz durch den eigenen Staat, wenn sie im Ausland in eine bedrohliche Situation geraten. Eventuelle Kosten tragen sie jedoch selbst.
Auch hat die Regierung ein weites Ermessen, wie der Schutz aussehen kann und ob eine Hilfsaktion möglich und aussichtsreich ist, erklärt Michael Bothe, emeritierter Professor für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt/Main. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an.
So kann sich ein entführter Deutscher sicher sein, dass der Staat sich um Hilfe bemüht: Ob aber eine Rettungsaktion durchgeführt wird, ist nicht sicher.
Wichtig ist, sich bei Reisen in Krisengebiete in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. So können die Auslandsvertretungen vor Ort im Notfall schnell Kontakt aufnehmen. Das Auswärtige Amt rät außerdem dazu, im Krisenfall von sich aus Verbindung mit der nächsten Auslandsvertretung aufzunehmen und die Hinweise von Botschaft oder Konsulat genau zu beachten.
Gibt es in dem jeweiligen Land keine deutsche Vertretung, können sich Deutsche übrigens in akuten Notlagen auch an das Konsulat oder die Botschaft eines anderen EU-Staates wenden.
Schutz im nächsten deutschen Konsulat zu suchen, kann bei Unruhen Sinn machen, sagt Bothe. Denn auf das Grundstück des Konsulats dürfen etwa die heimischen Streitkräfte nicht einmarschieren. Dennoch: Ein allgemeines Recht auf diplomatisches Asyl sei völkerrechtlich nicht anerkannt.
Müssen Deutsche evakuiert werden, werden die Kosten laut Webseite des Auswärtigen Amts von ihnen zurückgefordert.