Pauschalangebot: Kein Anspruch auf bequeme Reisezeit
München (dpa) - Augen auf bei Pauschalangeboten: Reisende, die auf angenehme Flugzeiten und einen ruhigen Schlaf Wert legen, sollten bei Pauschalangeboten aufpassen.
Wurden die Reisezeiten bei einem Pauschalangebot vorher nicht vereinbart, haben Urlauber keinen Anspruch auf eine bequeme An- und Abreise. Das entschied das Amtsgericht München nach Angaben vom Montag (6. Juni) zur Klage eines Ehepaares, das sich bei einer Pauschalreise in die Türkei um seinen Schlaf gebracht sah (Aktenzeichen: 173 C 23180/10).
Der gebuchte Trip hielt nach einem Nachtflug nur eine Stunde Schlaf im Hotel bereit, bevor eine Bustour startete. Das fanden die Kläger unzumutbar. Da das Reisebüro eine Flugumbuchung ablehnte, kam es zu dem Streit, den das Unternehmen gewann. Nach Angaben des Gerichts hätten die Kläger der schlaflosen Nacht bereits mit einem Mittagsschläfchen vorbeugen können.
Das Urteil wurde bereits im Dezember des vergangenen Jahres gefällt. Da das Paar zunächst in Berufung ging, diese aber wieder zurückzog, wurde es erst jetzt rechtskräftig.