Veranstalter muss nur Deutsche über Visumspflicht informieren

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Einreise nach Dubai kam der Schock: Ein Türke wurde wegen eines fehlenden Visums abgewiesen. Die Kosten wollte er erstattet bekommen. Zu Unrecht, meint ein Gericht. Deutsche Veranstalter müssten nur Deutsche über die Visumspflicht informieren.

Grundsätzlich müssen Reiseveranstalter Reisende informieren, wenn im Urlaubsland ein Visum erforderlich ist. Das gilt jedoch bei in Deutschland angebotenen Reisen nur für Deutsche und nicht für andere Staatsbürger. Auch ein vorsorglicher Hinweis an alle Reisenden, dass für Angehörige von Drittstaaten möglicherweise andere Pass- und Visaerfordernisse gelten, sei nicht nötig. Das entschied das Landgericht Duisburg (Az.: 7 S 33/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem Fall hatte ein türkischer Mann gegen einen Reiseveranstalter geklagt, weil ihm die Einreise nach Dubai verwehrt wurde. Ihm stehe kein Schadenersatz zu, entschied das Gericht. Angehörige von Drittstaaten müsse der Reiseveranstalter nur dann über Pass- und Visaerfordernisse informieren, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit bei Vertragsschluss erkennbar sei. Allein ein türkischer Name sei kein ausreichender Hinweis auf dessen Staatsangehörigkeit.

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