Verspätung wegen Mitreisendem: Keine Ausgleichszahlung
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Verspätet sich ein Flug aufgrund eines randalierenden Passagiers massiv, steht den anderen Fluggästen keine Ausgleichszahlung zu.
Vielmehr handelt sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der die Airline von der Zahlung entbindet. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 30 C 1066/14 [32]), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.
In dem verhandelten Fall musste der Pilot auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Punta Cana auf den Azoren zwischenlanden, um einen randalierenden Passagier der Polizei zu übergeben. Dieser stand nach Aussage einer Zeugin unter Drogen- und Alkoholeinfluss.
Da das Ausladen seines Gepäcks relativ lange dauerte, war die maximal zulässige Flugdienstzeit überschritten. Die Crew konnte erst nach einer Ruhezeit weiterfliegen. Dadurch verspätete sich auch der Rückflug von Punta Cana nach Frankfurt um mehr als 17 Stunden. Ein Passagier dieses Fluges klagte auf Ausgleichszahlung.
Das Gericht entschied jedoch gegen ihn. Die Verspätung wäre auch dann nicht zu vermeiden gewesen, wenn die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte. Auch die Anmietung eines anderen Flugzeugs sei ihr nicht zuzumuten gewesen.