Grenzkontrollen: Wann Fahrgastrechte der Bahn gelten
Berlin (dpa/tmn) - Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation kommt es bei der Bahn zu Einschränkungen. Der Zugverkehr zwischen Salzburg und München bleibt voraussichtlich bis zum 4. Oktober eingestellt.
Wenn bei der Deutschen Bahn wegen Sperrungen von Strecken durch die Behörden Züge ausfallen oder sich deutlich verspäten, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. „Es gelten immer die Fahrgastrechte - egal, was der Grund für die Verspätung ist“, sagte ein Sprecher der Bahn. Diese Rechte haben Bahn-Kunden:
Entschädigung: Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhält der Reisende 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Um die Entschädigung zu bekommen, füllen Bahn-Kunden am besten ein Fahrgastrechte-Formular aus. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung.
Ticketrückgabe: Bei Zugausfällen können Kunden Fahrkarte und Reservierung kostenlos stornieren und sich das Geld erstatten lassen. Grundsätzlich lassen sich Fahrkarten zum Normalpreis bis einen Tag vor Reiseantritt ohne Gebühren zurückgeben. Für reduzierte Fahrkarten zum Sparpreis mit Zugbindung und Europa-Spezial-Tickets werden 17,50 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Ob ein Zug fährt, darüber informieren sich Kunden am besten über die Liveauskunft unter.
Ersatzbeförderung: Bei absehbaren Verspätungen von mindestens 20 Minuten am Zielort dürfen Kunden den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. Haben sie nur ein Nahverkehrsticket, müssen sie zunächst das höherwertige Ticket zahlen und können sich die Kosten anschließend erstatten lassen. Die Zugbindung einer Fahrkarte wird dann aufgehoben. Das gilt auch für die besonders günstigen Sparpreis-Tickets, aber nicht für bestimmte regionale Karten (Schönes Wochenende, Quer-durchs-Land, Länder-Tickets) und reservierungspflichtige Züge.
In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen - und zwar, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro. Fahrgäste müssen die Busfahrkarte oder Taxi-Quittung im Original aufheben. Erfordert eine Verspätung eine Übernachtung oder ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn auch die Hotelkosten. In diesem Fall ebenfalls die Originalrechnung aufheben.