Warten auf den Flieger: Diese Rechte haben Pauschalurlauber

Berlin (dpa/tmn) - Verspätet sich der Flug von einem Pauschalurlaub, dürfen die Urlauber den Reisepreis mindern. Allerdings erst ab einer gewissen Verspätungsdauer.

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Nach der Rechtsprechung sind bis zu vier Stunden Verspätung hinzunehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Für jede weitere Stunde bestehe aber ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises.

Und das ist nicht alles: Auch für Pauschalreisen mit dem Flieger gilt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Demnach steht Reisenden eine Ausgleichszahlung zu, wenn ein Flug zum Beispiel annulliert wurde oder mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen eintrifft. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Länge des Flugs und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

Allerdings dürfen der Verspätung keine außergewöhnlichen Umstände zugrunde liegen. Die Verbraucherzentrale rät Urlaubern deshalb, immer gleich bei der Fluggesellschaft nach dem Grund für die Annullierung oder die Verspätung zu fragen: Ist zum Beispiel einfach die Dienstzeit der Crew überschritten, und der Flieger kann deshalb nicht zur vorgegebenen Zeit starten kann, ist das kein außergewöhnlicher Umstand.

Wichtig ist auch, dass Pauschalurlauber eine Frist einhalten, um Flugmängel beim Reiseveranstalter zu melden. Sie sollten sich innerhalb von einem Monat nach ihrer Rückkehr an den Veranstalter wenden. Außerdem wenden sie sich besser zeitnah an die Fluggesellschaft: Die Ansprüche verjähren hier nach drei Jahren, erklärt die Verbraucherzentrale aus Berlin. Sie rät, die Forderungen per Einwurfeinschreiben zu machen - so stellt man sicher, dass sie fristgerecht und beweisbar zugestellt werden.

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