Codeshare-Flüge: Ausführende Airline muss Ausgleich zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Verspätung eines Codeshare-Fluges muss die ausführende Fluggesellschaft die Entschädigung bezahlen. Dabei handelt es sich um diejenige Airline, die Flugzeug und Bordpersonal zur Verfügung stellt.

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Wessen Personal den Check-in abfertigt oder ähnliche Dienstleistungen am Flughafen erbringt, ist unerheblich. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 57 S 277/13), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.

Codeshare-Flüge zeichnen sich dadurch aus, dass ein Flug von zwei Airlines mit unterschiedlichen Flugnummern durchgeführt wird. Nach EU-Recht steht Passagieren bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung zu. Nur wer zahlt dann?

Wie das Landgericht feststellte, führt diejenige Airline den Flug aus, welche die Beförderungsleistung erbringt. Die Annullierung oder Verspätung eines Fluges werde nicht durch das Verhalten des Personals beim Check-in beeinflusst, sondern vom Zustand des Flugzeugs und dem Verhalten des Personals an Bord - sofern es keine externen Umstände gibt. Auf Flieger und Crew habe aber nur die Airline Einfluss, der beide angehören. Sie ist ausführende Airline.