Das gilt sowohl für internationale als auch für Inlandsflüge. Darauf macht die norwegische Steuerbehörde aufmerksam. Die Gebühr wird von den Airlines gezahlt und somit auf den Ticketpreis aufgeschlagen.
Von der Steuer befreit sind neben Kindern unter zwei Jahren auch Transit-Passagiere, deren Weiterflug innerhalb der nächsten 24 Stunden startet, so die Behörde. Für diese gilt: Nur der erste Flug wird besteuert. Ursprünglich sollte die neue Abgabe bereits im April eingeführt werden. Europäische Airlines und die norwegische Tourismusindustrie fürchten Einbußen durch die Steuer.