Das teilte der Veranstalter mit.
Das Auswärtige Amt hatte seinen Sicherheitshinweis dahingehend aktualisiert, dass es für Personen sowohl mit deutscher als auch mit türkischer Staatsangehörigkeit durch die Notstandsregelung in der Türkei Reisebeschränkungen bei der Ausreise geben könne.
Außerdem weist das Amt darauf hin, dass deutsche Staatsangehörige zwar Anspruch auf konsularischen Rat und Beistand haben, der konsularische Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und der türkischen Behörden aber nicht gewährt werden kann, wenn der Betroffene auch türkischer Staatsbürger ist.