Musik im Auto und was dabei zu beachten ist So klappt’s mit der Anhängerkupplung

BERLIN. · Offene Fenster, der Fahrtwind weht angenehm durchs Auto, doch etwas fehlt. Musik. Die richtige Musik. Nicht der übliche Dudelfunk. Jetzt heißt es handeln.

 Frisch verkuppelt: Die Anhängerkupplung sorgt für Flexibilität bei Arbeit, Freizeit und Sport.

Frisch verkuppelt: Die Anhängerkupplung sorgt für Flexibilität bei Arbeit, Freizeit und Sport.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Agrarhaken, Bauernfänger oder Holland-Finger: Die Anhängerkupplung hat viele Spitznamen. Doch der praktische Nutzen bleibt immer gleich. Viele Autos lassen sich damit nachrüsten, aber nicht alle. Was müssen Autofahrer wissen?

Am Anfang steht ein Blick in den Fahrzeugschein, weiß Thorsten Rechtien. „Dort ist die zulässige Anhängelast notiert“, erklärt der Sachverständige beim Tüv Rheinland. Für eine Nachrüstung muss eine Anhängelast angegeben sein, im Feld O.1 für gebremste Anhängelast und O.2 für ungebremste Anhänger.

Fehlen in den Feldern O.1 und O.2 die Zahlen, ist eine Nachrüstung meist nicht möglich, da der Hersteller dafür keine Freigabe erteilt hat. Diese lässt sich in der Regel nicht nachträglich ändern. Das sei häufig bei Kleinst- und Kleinwagen, Hybrid- und Elektrofahrzeugen sowie Cabrios und Coupés der Fall.

Auf was ist beim Kauf der Kupplung zu achten? „Eine Anhängekupplung muss immer eine Bauartgenehmigung haben“, sagt Thomas Caasmann von der Prüfgesellschaft GTÜ. EG-beziehungsweise ECE-genehmigte Kupplungen sowie Kupplungen mit einer allgemeinen nationalen Bauartgenehmigung sind eintragungsfrei. Die Bauartgenehmigung ist im Regelfall eine ECE- oder eine EG-Genehmigung.

Erstere erkennt man an einem großen „E“ in einem Kreis und einer Nummer für das entsprechende Land sowie an der Kennzeichnung „55R“ für Verbindungseinrichtungen. Die EG-Genehmigung zeigt ein kleines „e“ in einem Recheck an mitsamt der Nummer des EU-Landes und der Richtliniennummer „94/20“ für Verbindungseinrichtungen. „Vereinzelt gibt es noch Kupplungen mit alter nationaler Genehmigung mit einer Wellenlinie, einem Buchstaben und einer Zahl oder einer Einzelbauartgenehmigung“, erklärt Caasmann.

Die Experten raten bei der Nachrüstung zur Fachwerkstatt. So sei unter anderem wichtig, dass die Anhängerkupplung immer nach den Vorgaben des Kupplungs- und des Fahrzeugherstellers und nach den Vorgaben der Einbauanleitung montiert werde. Auch die Demontage der Heckschürze mit dem Prallkörper, um den Haken montieren zu können, sei eher etwas für Profis. Generell müssen nur Kupplungen mit einer Einzelbauartgenehmigung änderungsbegutachtet werden. „Theoretisch kann man bei jedem Fahrzeug eine Anhängelast ermitteln. Dies ist jedoch sehr aufwändig und teuer. Es gibt einige Firmen, die sich auf den Vertrieb von Gutachten für solche Fahrzeuge spezialisiert haben“, sagt Caasmann.

Bei ungebremsten Fahrzeugen liegt die maximale Anhängelast bei 750 Kilogramm. Wer einen schweren Anhänger mit dem Fahrzeug ziehen möchte, benötigt daher einen gebremsten Hänger. Die maximale Zugfähigkeit steht dann unter dem Punkt O.1. Interessenten sollten deshalb vor dem Kauf eines Nachrüstsatzes in den Fahrzeugschein ihres Fahrzeugs schauen. „Nicht vergessen sollten Autofahrer, dass es einen Zusammenhang zwischen Zugfahrzeug, Anhänger und Führerschein gibt“, sagt Rechtien. Per Gesetz dürfen normale Pkw und SUVs nur das Einfache des zulässigen Gesamtgewichtes ziehen, ein zwei Tonnen schweres Auto also einen maximal zwei Tonnen schweren Anhänger.

Geländewagen dürfen hingegen das 1,5-fache ziehen, ein zwei Tonnen schweres Auto also einen drei Tonnen schweren Anhänger. Bei manchen Fahrzeugen ist aber ein Radträger auf einer Anhängerkupplung möglich, dafür muss in Feld 13 des Fahrzeugscheins die maximale Stützlast angegeben sein.

Bei der Wahl der verschiedenen Kupplungssysteme wie einer starren Verbindung oder einem klappbaren Kupplungshaken sieht Rechtien keinen großen Unterschied. „Grundsätzlich unterliegen alle Systeme der Bauartgenehmigungspflicht, sind also EG-geprüft und sicher“, sagt er. Bewegliche Teile erhöhen nur leicht den Wartungsaufwand, da sie regelmäßig geschmiert werden sollten.

Die bei Wohnwagen oftmals übliche Antischlingerkupplung (ASK) zur Reduzierung der Schlingerneigung passt an jede Anhängerkupplung, da sie meist mit dem Wohnwagen verbunden ist. Elektronische Systeme werden dagegen vom Fahrzeug direkt gesteuert, sind aber in der Regel nicht nachrüstbar.

Autofahrern, die das erste Mal mit einem Gespann unterwegs sind, mahnt Jürgen Bosset zur Vorsicht. „Wer jahrelang nicht mehr mit einem Anhänger gefahren ist, sollte vor der eigentlichen Fahrt ein paar Übungen machen, um zu sehen, wie sich das Gespann verhält“, sagt der Fahrerlehrer und Sicherheitstrainer für Caravan-Kurse des Auto Clubs Europa (ACE). „Auffrischungskurse bei einer Fahrschule helfen auch.“

Typische Fehler bei Anhänger-Neulingen sei das falsche Einschätzen des Ausschwenkwinkels, zu starkes Einlenken und die falsche Bedienung der ASK. Der Kupplungskopf sollte frei von Fett und Schmiere und beim langsamen Rangieren oder Parken gelöst sein. Sonst verschleiße die ASK schneller.

Führerscheinneulinge benötigen für den Anhängerbetrieb die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Damit dürfen sie einen Anhänger von mehr als 750 Kilogramm ziehen, bei einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 4250 Kilogramm. „Dafür erhalten Fahrschüler eine theoretische und praktische Schulung, jedoch ohne Prüfung“, sagt Bosset. „Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3500 Kilogramm und einem Anhänger von bis zu 3500 Kilogramm ist der Führerschein BE notwendig“, sagt er. Zu der theoretischen und praktischen Schulung komme eine praktische Prüfung hinzu. Fahrschüler lernen die Grundfahrübungen mit Hänger, Rückwärtsfahren, Einlenken sowie richtiges An- und Abkoppeln des Hängers. Damit es mit dem Hänger auch sicher über die Straßen geht.

(dpa)