Ein Papagei, ein Schnitzel und ein paar Schuhe
Die ungewöhnlichsten Gerichtsfälle des Jahres 2011.
Düsseldorf. Zugegeben, das Schnitzel sieht auf der Internetseite prächtig aus. Aber 550 Euro dafür zahlen? Das war Liedermacher Konstantin Wecker zu viel. Der hatte sich ein Foto des Schnitzels von einer privaten Rezeptseite heruntergeladen, um es auf seiner gesellschaftskritischen Internetseite zu veröffentlichen — ohne den Fotografen zu fragen. Der hatte ihn dann vor dem Zivilgericht verklagt. Am Ende musste der Sänger 309 Euro überweisen.
Papagei Lord B. war lange Jahre ein Star und gefragtes „Tier-Model“, posierte sogar zusammen mit Prinzessin Victoria von Schweden. Bis er bei der Düsseldorfer Tierärztin Sabine G. (51) landete. Ob das ein Geschenk war, oder ob der Vogel nur in Pflege gegeben wurde — darüber stritt sich die Tierärztin mit Naturschützer Hans-Henrik J. (40).
Bevor das Gericht eine Entscheidung fällen konnte, war der Papagei verstorben. Danach wurde der Prozess aber noch weitergeführt, denn es ging darum, wer die Asche behalten durfte. 4000 Euro Gerichtskosten mussten die beiden Streithähne dafür bezahlen.
Als „idealer Wegbegleiter durch den Winter“ werden die 145 Euro teuren Schuhe angepriesen. Doch nachdem ein 56-Jähriger das Paar einen Winter lang getragen hatte, stellte er fest, dass er immer noch kalte Füße hatte — und will sein Geld zurück. Vor dem Zivilgericht hat der Mann das Schuhgeschäft in Friedrichstadt verklagt.
Einen Angestellten im städtischen Bürgerbüro hatte der Obdachlose Frank S. (51) „schwuler Kölner“ genannt. Das brachte ihm eine Anzeige wegen Beleidigung ein — und am Ende eine Geldstrafe von 300 Euro. Ob das „schwul“ oder der „Kölner“ die Beleidigung war, ließ der Richter allerdings offen.
Gedichte über die Mafia hatte Rentnerin Herta M. geschrieben und fühlt sich seitdem bedroht. Um die Sache zu regeln, wollte sich die 68-Jährige angeblich mit Kontaktleuten von Interpol treffen. Mit einem Taxi ließ sich Herta M. von Düsseldorf bis nach Ungarn fahren. Erst dort erfuhr die 47-jährige Taxi-Fahrerin, dass die Seniorin den Fahrpreis von 3204 Euro nicht bezahlen konnte. Darum stand die Rentnerin wegen Betruges vor Gericht. Sie soll nun erst einmal psychologisch untersucht werden.
Dass ein Hundewelpe nicht von Geburt aus stubenrein ist und sich auch manchmal übergeben muss, hätte die Düsseldorferin wissen müssen, die Jack-Russell-Terrier Heidi für 300 Euro bei einer Züchterin in Ahaus kaufte. Doch schon nach einem Wochenende brachte sie den Welpen wieder zurück und machte sich aus dem Staube. Die Züchterin verlangte nun 450 Euro Pflegekosten für den Hund — und bekam Recht. Für Heidi gab es ein Happy-End: der Hund darf für immer bei der Züchterin bleiben.