Abteilungsleiter ordnete Manipulationen an

Die verbotene Änderung am Computerprogramm im Finanz-Fachbereich geschah schon 2001. Die Falschüberweisung von 602.000 Euro brachte das an den Tag.

Krefeld. Die erneuten Überweisungspannen des städtischen Finanz-Fachbereichs - mittlerweile sind fünf fehlerhafte Buchungen bekannt - haben die Rechnungsprüfer geradewegs zu einem manipulierten Computerprogramm geführt. Wie die WZ bereits berichtete, war auf diese Weise das Vier-Augen-Prinzip als Kontrolle selbst bei größeren Überweisungen ausgehebelt worden.

Aus einem internen Prüfbericht der Stadtverwaltung, der unserer Redaktion vorliegt, gehen jetzt Details der EDV-Manipulationen hervor. Als die Revisoren Mitte April, knapp zwei Jahre nach der folgenschweren 800.000-Euro-Falschüberweisung, eine Sonderprüfung durchführten, stießen sie auf die Änderung des Computerprogramms in der Abteilung Gewerbesteuern.

Eine Sachgebietsleiterin erklärte laut Prüfungsbericht den Revisoren, ihr Abteilungsleiter habe "etwa um das 2001 die im Gewerbesteuer-Verfahren vorgesehene Eingabekontrolle außer Kraft gesetzt". Eigentlich soll eine tatsächliche Buchung so erst erfolgen, wenn eine Kontrolle durch Sachgebiets- oder Abteilungsleiter erfolgt ist.

Offensichtlich war aber eine entsprechende Programmänderung beim Kommunalen Rechenzentrum veranlasst worden. "Das zertifizierte Programm wurde unautorisiert verändert", stellten die Prüfer fest. In der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses klang an, dass hier offenbar kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.

Aufgefallen war dies nur, nachdem die Prüfer auf eine erneute Falschüberweisung in Höhe von 602.000 Euro gestoßen waren. Entgegen der Anweisung aus der Gewerbesteuerabteilung war der Betrag zweimal gezahlt worden. Weder in der Stadtkasse, noch im Sachgebiet war dies ausgefallen.

Glücklicherweise konnte der Betrag zurückgebucht werden - im Fall der 800.000-Euro-Falschüberweisung im Juli 2008 hatte die Firma wenige Tage später Insolvenz angemeldet, wodurch das Geld verloren ist und im noch laufenden Insolvenzverfahren allenfalls ein Bruchteil zurückgeholt werden kann.

Die Prüfer bezeichnen als "befremdlich", dass die 800.000-Euro-Panne "die Stadtkasse nicht soweit sensibilisiert hat, dass dieser zweite ,Sündenfall’ verhindert werden konnte".

Letztlich stießen die Prüfer noch auf weitere Fälle von Falschüberweisungen, allerdings mit wesentlich geringeren Beträgen: zweimal 4000 Euro und einmal 3700 Euro.

Dass die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes nicht immer auf das Entgegenkommen und die Mithilfe von Kollegen rechnen können, hatte sich 2008 nach der ersten Überweisungspanne gezeigt. Als da im Fachbereich die beiden Steuerakten der insolventen Firma ausgehändigt werden sollten, versuchte der Abteilungsleiter, einige Schriftstücke herauszunehmen.

Er gab vor, einige Papiere seien doppelt abgeheftet worden. Tatsächlich war dies nicht der Fall, eine Manipulation wurde von den Prüfern verhindert. "Die Infos, die vorenthalten werden sollten, bezogen sich auf einen rückgängig gemachten Grundstücksverkauf und auf den Stand des Insolvenzverfahrens", heißt es im Prüfbericht.