Integration: Flüchtling Nawid darf bleiben
Noch im Mai war der Antrag des 16-Jährigen auf Bleiberecht abgelehnt worden. Jetzt gibt es positive Neuigkeiten.
Krefeld/Kempen. Als Nawid Sediqi vor knapp drei Jahren als Flüchtling aus Afghanistan nach Deutschland kam, sprach er kein Wort Deutsch. Mit Hilfe der Ausländerbehörde in Krefeld fand der damals 13-Jährige eine Unterkunft im Kempener Kinderheim St. Annenhof. Er kam auf die Martin-Hauptschule, lernte ehrgeizig Deutsch, fand Anschluss, integrierte sich. Gerade hat er seinen Realschulabschluss mit Qualifikation gemacht und die Zusage für die Gesamtschule in Hüls bekommen, wo er Abitur machen will. „Nawid ist ein Musterbeispiel für Integration“, sagt Peter Fischer vom St. Annenhof.
Doch vor einigen Wochen dann der Rückschlag: Für seinen 2010 gestellten Asylantrag kam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Ablehnungsbescheid. Die Begründung: Nawid werde in Afghanistan nicht verfolgt, sein Leben sei nicht in Gefahr. Innerhalb der nächsten zwei Wochen könne er dem Bescheid widersprechen, ansonsten hätte er 30 Tage Zeit, Deutschland zu verlassen.
„Er war am Boden zerstört“, sagt Beppo Siemes, Nawids Betreuer aus dem Annenhof. Auch Ingrid Hagemann, seit seinem ersten Tag in Deutschland eine wichtige Bezugsperson an der Martin-Schule, bemerkt das. Er berichtet ihr und seiner Klassenlehrerin von dem Bescheid, woraufhin eine Welle von Unterstützung ausgelöst wird: Mitschüler starten eine Unterschriftenaktion, einer schreibt mit Nawid zusammen seine Geschichte auf, Klassen- und Schülersprecher treten an Politiker heran.
Schulleiter Hubert Kalla schreibt einen Brief an die Härtefallkommission, zeitgleich kontaktieren Mitarbeiter des Annenhofs Michael Stoffels vom Flüchtlingsrat, der einen Anwalt für den 16-Jährigen vermittelt. Dieser stellt fest, dass es Verfahrensfehler im Fall gegeben hat und legt Widerspruch ein. Das Bundesamt hatte in seiner Entscheidung ein Protokoll unberücksichtigt gelassen, aus dem eine politische Verfolgung eindeutig hervorging.
Nun der befreiende Anruf: Nawid Sediqi wird als Flüchtling nach Paragraf 60, Absatz 1, des Aufenthaltsgesetztes anerkannt. Damit ist klar, dass er in Deutschland bleiben kann.
Da Nawids Tante, eine Journalistin, die kurz nach ihm über einen anderen Fluchtweg nach Kempen kam, in Afghanistan verfolgt wird, gilt dasselbe für Nawid.
Als Dreijähriger wurde er von seiner Tante adoptiert, nachdem sein Vater im Krieg verstorben war, seine Mutter neu zwangsverheiratet wurde und in den Iran ging. Gemeinsam floh Nawid dann mit seiner Tante nach Pakistan.
„Mit meiner Mutter konnte ich nicht gehen, da der Weg in den Iran für uns beide zu teuer gewesen wäre und ihr neuer Mann ohnehin keine Kinder eines anderen Mannes akzeptiert hätte“, erzählt er. Also wurde er von seiner Tante aufgezogen, die für afghanische Radiosender und die BBC arbeitete — und unverheiratet blieb.
Beides Dinge, die in Afghanistan nicht geduldet werden und eine Gefahr für die ganze Familie darstellen.
Kürzlich ist Nawids Tante, die inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit hat, nach Hamburg gezogen und hat geheiratet. Nawid selbst möchte vorerst in Kempen bleiben, sein Abitur machen und anschließend eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann machen. Zu seiner Mutter kann er kaum Kontakt halten, sie lebt weiterhin mit ihrer Familie in einem Flüchtlingslager im Iran.