Karneval und Jugendschutz - Stadt appelliert an Verantworliche
Krefeld. Der städtische Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung erinnert kurz vor den „tollen Tagen“ alle Eltern, Veranstalter und Einzelhändler an die Vorschriften zum Jugendschutz.
Damit Karneval auch für Kinder und Jugendliche zu einem Erlebnis wird, sollten einige erzieherische und gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Kinder und Jugendliche sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten bekommen.
Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass Kinder auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen. Alle Veranstalter und Gewerbetreibenden sind nachdrücklich aufgefordert, die Jugendschutzbestimmungen auch zu Karneval einzuhalten. Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken. Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen sie nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten“ Person besuchen. Diese muss von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein.
Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen gibt Birgit Plüm vom Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung unter der Telefonnummer 02151 863285. Bei ihr ist auch die Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ erhältlich, die vor allem für Karnevalsvereine und Veranstalter entwickelt wurde.