Luftreinhalteplan startet auf der Berliner Straße

Ab Freitag gilt Tempo 50. Für Umweltzone gibt’s Ausnahmeregelungen.

Krefeld. Dass der Krefelder Luftreinhalteplan (LRP) am 1. Oktober in Kraft tritt, werden die Autofahrer auf der Berliner Straße als erste zu spüren bekommen: Hier gilt bereits ab Freitag die Temposenkung auf 50 Stundenkilometer. Die übrigen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtverbote für schwere Lkw greifen ab 1. November. Zum 1. Januar wird die Umweltzone eingeführt.

Ab 2011 darf dieser Bereich nur von Kfz befahren werden, die über eine grüne oder gelbe Plakette verfügen. Dies ist bei 94 Prozent aller in Krefeld gemeldeten Fahrzeuge der Fall. Für Wagen ohne Plakette (Schadstoffgruppe 1) oder mit roter Plakette gibt es zunächst eine Übergangszeit von drei Monaten. Ab April werden dann 40 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg fällig.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer seinen Hauptwohnsitz innerhalb der Umweltzone hat, darf noch ein Jahr ohne die notwendigen Plaketten unterwegs sein. Der Nachweis kann über eine Ausnahmegenehmigung oder einen Anwohner-Parkausweis geführt werden. Gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone können für ihre Autos ebenfalls eine auf ein Jahr befristete Ausnahmegenehmigung beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde.

Ausnahmen kann es trotz fehlender Plakette auch für jene Kfz-Halter geben, die nicht innerhalb der Umweltzone wohnen oder eine Firma betreiben. Wer die Bevölkerung beispielsweise mit lebensnotwendigen Gütern versorgt oder im öffentlichen Interesse unterwegs ist, kann eine maximal fünf Jahre gültige Ausnahmeerlaubnis beantragen. Schwerbehinderte Fahrzeughalter erhalten eine unbefristete Ausnahmegenehmigung.

Dass sich Umweltzonen in anderen Städten als unwirksam erwiesen hätten, trifft laut Umweltamtsleiter Helmut Döpcke nicht zu. "Die Luftbelastung lässt sich über Durchfahrtverbote für schwere Lkw und Temporeduzierungen messbar mindern", so Döpcke. Er setze auf eine effiziente Kontrolle der im LRP vorgesehenen Regelungen durch die Polizei.