CO-Pipeline: Gegner zeigen Freude über Gerichtsbeschluss
Nachdem die Verwaltungsrichter das Thema Sicherheit nicht ausreichend behandelt sehen, schöpfen die Gegner der Pipeline Hoffnung.
Kreis Mettmann. Dieter Donner ist nicht ein Mann großer Emotionen. Doch dem Sprecher der Bürgerinitiativen gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline war am Dienstag (26.5.) mit jedem Satz anzumerken, wie sehr er sich über den Beschluss der Düsseldorfer Verwaltungsrichter freute, die den Bayer-Antrag auf Inbetriebnahme abgelehnt hatten.
"Natürlich herrscht eine Superfreude. Doch viel wichtiger ist, dass wir mit unseren sachlichen Argumenten bei den Richtern durchgedrungen sind", betonte Donner den Umstand, dass die Bürgerinitiativen immer wieder auf die Sicherheitsrisiken hingewiesen hatten.
Und diese Sicherheitsfragen waren es auch, die letztendlich dazu geführt haben, dass die Düsseldorfer Verwaltungsrichter den Antrag ablehnten. Nach eingehender Prüfung sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich "die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf nicht verbessert, sondern verschlechtert hat."
Das Gericht bemängelt, dass das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfallen sei und die Breite der Geo-Grid-Matten von ursprünglich 80 auf nun 60 Zentimeter geschrumpft sei.
Ebenfalls bemängelt wurde, dass die Stärke der Rohre an verschiedenen Stellen von 6,3 auf 5,6 Millimeter reduziert worden sei. Dadurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline "entscheidungserheblich abgesenkt" worden.
"Respekt vor den Richtern der 3. Kammer! Das Verwaltungsgericht hat sich vom Druck der Firma Bayer und den hastigen Änderungsbescheiden der Bezirksregierung nicht blenden lassen, sondern hat das Wesentliche im Blick behalten: das Sicherheitsniveau der Pipeline", reagierte Landrat Thomas Hendele auf den Beschluss. Mit Blick auf das Hauptsacheverfahren in Münster stimme ihn diese Entscheidung "durchaus optimistisch".
"Wir sind alle sehr erleichtert, dass sich unsere Gerichte nicht von Bayer und der Bezirksregierung auf der Nase herumtanzen lassen", erklärt Gerold Wenzens von der BGL-Fraktion in Langenfeld.
"Die Arroganz der Landesregierung, von Bayer und der Bezirksregierung ließen uns schon an den Grundwerten unserer Gesellschaft zweifeln. Deshalb ist es ein gutes Gefühl, dass sich unsere Gerichte nicht von Politikern, Konzernen und Behörden blenden lassen", so Wenzens, der empfiehlt, dass Regierungspräsident Jürgen Büssow jetzt in aller Ruhe in sich gehen sollte."
Wer sich so lange vor den Karren der Konzerne spannen ließ und so viele Bürger gegen sich aufgebracht hat, muss über personelle Konsequenzen nachdenken."
Auch die Stadt Monheim bewertet den Beschluss ähnlich. "Bayer und Bezirksregierung mussten vor dem Verwaltungsgericht eine empfindliche Schlappe einstecken."
SPD-Kreisvorsitzende Kerstin Griese betonte, dass mann so ein Projekt nicht im Eilverfahren durchdrücken kann. .Auf die berechtigten Sicherheitsbedenken sei viel zu spät eingegangen worden.
Kerstin Griese: "Wir werden auf jeden Fall noch einmal mit unserer Landtagsfraktion reden, um auch hier weitere Überzeugungsarbeit gegen die Pipeline zu machen."
Die CDU-Landtagsabgeordneten Clauser, Droste, Giebels und Ratajczak bekräftigen ihre Ablehnung des Projektes. "DieEntscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung in unserem gemeinsamen Kampf mit den Menschen vor Ort gegen die CO-Pipeline im Kreis Mettmann."
Für Hildens Bürgermeister Günter Scheib wird der Erfolg der Pipeline-Gegner "wohl ein Etappensieg bleiben". Er geht davon aus, dass Bayer in Revision geht. Deshalb müsse abgewartet werden, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.