Gericht stoppt vorerst das Pipeline-Projekt

Gegner der umstrittenen Leitung befürworten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns wird in einem Wald auf dem Gebiet der Stadt Duisburg verlegt.

Foto: Horst Ossinger

Münster/Kreis Mettmann. Ein bedeutender Tag für die Gegner der CO-Pipeline: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag die 67 Kilometer lange Pipeline, die Kohlemonoxid vom Bayer-Werk Dormagen nach Krefeld-Uerdingen bringen soll, vorerst gestoppt.

Die Richter halten das höchst umstrittene Rohrleitungsgesetz, das der Landtag 2006 beschlossen hat und das Basis für die vorgenommen Enteignungen ist, für verfassungswidrig. Der Nutzen der Pipeline für das Wohl der Allgemeinheit sei nicht hinreichend deutlich, hieß es.

Nun verweisen die Richter die Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht. Ein endgültiges Urteil kann damit Jahre dauern. Fakt ist: So lange darf die Pipeline nicht betrieben werden.

„Mit der Entscheidung des OVG Münster sind wir dem Ziel, die Inbetriebnahme der CO-Pipeline endgültig zu verhindern, ein Stück näher gekommen“, äußerte sich Landrat Thomas Hendele. „Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, das mit dem Vorlagebeschluss unsere Auffassung ein weiteres Mal untermauert. Wir danken vor allem den kreativen und unermüdlich kämpfenden Bürgerinitiativen.“

Die Bürger Union aus Ratingen, die in Sachen Widerstand selbst sehr aktiv war, gratulierte den Mitstreitern in der Bürgerinitiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“, vorneweg dem Sprecher und Koordinator Dieter Donner aus Hilden.

Für Wolfgang Cüppers von der Interessengemeinschaft Erkrath hat sich die Fahrt nach Münster am Donnerstag gelohnt. „Auch wenn wir lange warten mussten, bis das Gericht den Beschluss endlich bekannt gemacht hat“, sagt Cüppers. Die Pipeline-Gegner haben einen „großen Teilerfolg“ errungen. Red