Anklage fordert Höchststrafe für Mircos Peiniger Olaf H.

Staatsanwältin und Nebenklägerin beantragen Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Verteidiger lehnt das ab.

Krefeld. Olaf H. soll lebenslang hinter Gitter, und eine mögliche Haftprüfung nach 15 Jahren soll es keinesfalls geben: Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben gestern vor der Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts die höchstmögliche Strafe für den mutmaßlichen Mörder des zehnjährigen Mirco gefordert: lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Staatsanwältin Silke Naumann ließ in ihrem Plädoyer vor dem Krefelder Landgericht keinen Zweifel, dass Olaf H. den Mord am zehnjährigen Mirco von Anfang an genau geplant hat: „Es spricht vieles dafür, dass Olaf H. bereits gegen 19 Uhr an der Skateranlage war und Mirco und dessen Freunde beobachtet hat.“

Vermutlich habe er später Mirco mit dem Auto verfolgt. Er habe das Kind dann entführt, sexuell missbraucht und erdrosselt. Anschließend habe er der Leiche noch ein Messer in den Hals gerammt. Alles dies, sowie die Lügen in den polizeilichen Verhören, und dass Olaf H. „weder Einsicht noch Reue gezeigt“ habe, macht nach Ansicht der Staatsanwältin notwendig, dass das Gericht die „besondere Schwere der Schuld“ feststellt.

Nebenklägerin Gabriele Reinartz, die Mircos Eltern im Prozess vertritt, schloss sich der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft an: Mirco sei „Opfer eines sinnlosen Gewaltverbrechens“ geworden. Mit stellenweise vor Erschütterung beinahe brechender Stimme schilderte sie, wie Olaf H. „wie ein Jäger auf der Pirsch“ gezielt nach einem Opfer gesucht und es schließlich in Mirco gefunden hatte.

Olaf H. habe Mirco „abgefischt“, das hilflose Kind in einer „Horror-Fahrt“ zum späteren Tatort gefahren. Dabei sei der Angeklagte „eiskalt“ vorgegangen, habe Mirco „auf grausame Weise zum Objekt seiner destruktiven Ziele“ gemacht „und das Leben eines Kindes zerstört.“

Verteidiger Gerd Meister zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass Olaf H. wegen Mordes verurteilt werden müsse. Er wandte sich aber gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. „Dafür müsste es besondere Umstände geben, die etwas so Schreckliches wie einen Mord noch schrecklicher machen.“ Solche Umstände lägen aber bei seinem Mandanten nicht vor.

Angeklagter Olaf H. ließ seinen Verteidiger eine Art Schlusswort verlesen: „Mir ist bewusst, was für eine schreckliche Tat ich begangen habe. Es ist ein Albtraum, dem ich nicht mehr entrinnen kann. Ich kann mir die Tat selbst nicht erklären“, behauptete der 45-Jährige darin und begründete sein Schweigen vor Gericht so: „Ich habe noch keine Antwort gefunden, und deshalb schweige ich.“ Die Erklärung persönlich abzugeben, dazu habe er keine Kraft, ließ er seinen Verteidiger erklären.

Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.