Für drei Cent vor Gericht
So nicht, dafür sind wir nicht da — das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat sich geweigert, sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Bürger gegen die Stadt Neustadt drei Cent eingeklagt hatte.
Unbestritten war, dass die Stadt dem Mann 2,90 Euro schuldete. Die Stadtverwaltung hatte das Geld aber zunächst auf ein falsches Konto überwiesen. Deshalb ging es zurück an die Stadtkasse und von dort nach ein paar Tagen dann auf das Konto des Mannes.
Doch dieser zeigte sich weiter auf Krawall gebürstet und machte wegen der verzögerten Bearbeitung Zinsen in Höhe von drei Cent geltend. Wofür das Verwaltungsgericht keinerlei Verständnis hatte. Das Rechtswesen sei für die Gemeinschaft ein kostbares und zugleich sehr kostspieliges Gut. Bei 0,03 Euro gehe es dem Kläger ersichtlich nicht mehr um wirtschaftliche Interessen, sondern um das Prinzip des Rechthabens. Dies allein sei jedoch nicht schutzwürdig.