Anklage: Loveparade war völlig falsch geplant
Das Gelände sei viel zu eng gewesen. Zehn Personen müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Duisburg. Die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade war kein schicksalhafter Unfall — nach Überzeugung der Ermittler haben die 21 Toten und hunderten Verletzten mit Leben und Gesundheit für die Fahrlässigkeit Anderer bezahlt: Dreieinhalb Jahre nach dem Loveparade-Desaster vom 24. Juli 2010 klagte die Duisburger Staatsanwaltschaft jetzt zehn Beschuldigte an — da die Techno-Party nach Einschätzung der Strafverfolger völlig falsch geplant war und niemals hätte genehmigt werden dürfen.
Der schmale Ein- und Ausgangsbereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes sei viel zu eng für die hunderttausenden Raver gewesen, sagte der Leiter der Duisburger Staatsanwaltschaft, Horst Bien, gestern. „Deshalb musste es im Verlauf der Veranstaltung zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammengedrängt wurden.“ Dies hätten die zehn Beschuldigten im Vorhinein erkennen müssen, betonte Bien.
Die Beschuldigten — ein früherer Dezernent der Stadt Duisburg, fünf städtische Beschäftige und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die Vorwürfe der Anklage lauten auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung beziehungsweise fahrlässige Körperverletzung im Amt.
Denn letztlich sei die Duisburger Loveparade wegen der schwerwiegenden Planungsfehler „undurchführbar“ gewesen, unterstrich der Leitende Oberstaatsanwalt, „und daher nicht genehmigungsfähig“. Mit rund 445 000 Loveparade-Besuchern hatten die Veranstalter an jenem schicksalhaften Samstagnachmittag in den Stunden zwischen 15 und 19 Uhr gerechnet.
An einer Zugangsrampe drängten sich zwischen 16.30 und 17.15 Uhr „mehrere zehntausend Personen“, resümmierte Bien. Obwohl diese Rampe für derart viele Leute ohnehin zu schmal gewesen sei, habe man sie durch Zäune sogar noch weiter verengt — was nicht genehmigt war. „Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe“, sagte Bien. „Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den Todesfällen und Verletzungen.“ Für die Ermittler steht fest: Die Zäune hätten wieder entfernt werden müssen — durch Lopavent-Mitarbeiter. Und die städtischen Beschäftigten hätten die Einhaltung der Auflagen kontrollieren müssen — was sie aber nicht getan hätten.
Und welche Rolle spielten aus Sicht der Staatsanwaltschaft die seit dem Unglück andauernden Spekulationen, auf die Behördenmitarbeiter sei gehöriger politischer Druck ausgeübt worden, damit sie die vom damaligen Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gewünschte Veranstaltung genehmigten? Dazu wollte sich der Chef der Duisburger Staatsanwaltschaft nicht äußern: „Unsere Aufgabe ist, strafrechtliche Schuld festzustellen und nicht moralische und politische Verantwortung“, sagte Bien.