Loveparade-Katastrophe: Zehn Anklagen wegen fahrlässiger Tötung

Die Katastrophe bei der Loveparade 2010 war vermeidbar, sagt die Staatsanwaltschaft Duisburg. 21 Menschen starben. Zehn Verantwortlichen wird jetzt fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller (l) und der Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU, re) werden als Zeugen aussagen. (Archivfoto)

Foto: Achim Scheidemann

Duisburg (dpa).Für die tödliche Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg sollen sich sechs Mitarbeiter der Stadt und vier des Veranstalters vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Wie Anklagechef Horst Bien am Mittwoch mitteilte, werden den Angeklagten schwere Fehler bei der Planung und Genehmigung der Großveranstaltung im Juli 2010 vorgeworfen. In dem Gedränge wurden damals 21 Menschen totgetrampelt oder erstickt. Mindestens 652 wurden den Ermittlungen zufolge verletzt.

Bien versicherte Opfern und Angehörigen die Anteilnahme seiner Behörde. Schmerz und Trauer könnten durch die jetzt vorliegende Anklage nicht gelindert werden, räumte er ein. Bien betonte, Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei die Ermittlung strafrechtlicher Schuld, nach politischer und moralischer Schuld hätten die Strafverfolger nicht gesucht.

Ihren Ermittlungen zufolge entstand das größte und tödliche Gedränge damals in einem viel zu schmalen Zugang zur Loveparade. Dort hätten nicht genehmigte Einbauten gestanden. Vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent wirft die Anklage vor, sie hätten erkennen müssen, dass das Sicherheitssystem versagen und lebensgefährliche Situationen entstehen würden.

Den sechs Beschuldigten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, die Genehmigung trotz erkennbarer Undurchführbarkeit des Konzepts erteilt beziehungsweise das Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben.

Der damalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie der Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent, Rainer Schaller, wurden als Zeugen benannt. Laut Staatsanwaltschaft bestehe kein Grund, Ermittlungen gegen die beiden einzuleiten. „Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben. Sie durften auch darauf vertrauen, dass die für die Planung und Genehmigung Verantwortlichen das Vorhaben aufgrund ihrer Fachkenntnisse ordnungsgemäß prüfen würden“, hieß es in einer Mitteilung.