Die Rechte der Flugreisenden

Expertin Carola Scheffler erklärt, was zu tun ist, wenn das Gepäck verloren geht oder Flüge annulliert werden.

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Düsseldorf. Am Flughafen wird der Flug annulliert, am Zielort fehlt der eigene Koffer und wird erst nach einigen Tagen ins Hotel geliefert — zu allem Überfluss ist das Gepäck noch leicht beschädigt. Wer in den Urlaub fliegt, sollte seine Rechte als Passagier kennen.

Bei Flugbuchungen im Internet muss sich der Reisende informieren, welche Abgaben bereits im Preis enthalten sind und welche Kosten zusätzlich entstehen. „Die Airlines bieten häufig Basistarife, die dann je nach Wunsch um individuelle Zusatzleistungen ergänzt werden können“, weiß Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. „Erlaubt sind zusätzliche Beträge für die Kreditkartenzahlung, für Sitzplatzreservierung, für Gepäck und Versicherungen.“ Doch nur wenn der Kunde aktiv zugestimmt hat, dürfen diese Kosten auch berechnet werden.

Die Gepäckbestimmungen der Airlines sind abhängig von Buchungsklasse und Reiseziel. Während bei Lufthansa, Airberlin oder TUIfly ein Freigepäck bis 23 Kilo zum Standard gehören, kostet ein Koffer bis 15 oder 20 Kilogramm bei easyJet, Ryanair oder Vueling extra oder ist nur in den höheren Buchungsklassen inklusive. Für einen Kurztrip reicht oft Handgepäck — hier sollte man jedoch nicht mit der Flexibilität der Fluggesellschaften rechnen und Maße, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke genau einhalten.

Taucht der Koffer nicht auf dem Gepäckband auf, führt der erste Gang zum Lost-and-Found-Schalter. Gerade bei der Anreise ist ein Kofferverlust ärgerlich, doch Carola Scheffler beruhigt: „Die Mehrzahl der Gepäckstücke taucht in den ersten 24 Stunden wieder auf!“ Kommt das Gepäck verspätet an, dürfen betroffene Passagiere Notkäufe tätigen. Was jedoch zu den notwendigen Gütern gehört, definiert jede Airline selbst. Fast alle Fluggesellschaften liefern dann die Tasche kostenlos zum Hotel oder nach Hause.

„Bleibt die Suche ergebnislos, erfolgt eine Intensivsuche, für die die Airline genaue Angaben über den Inhalt des Gepäcks benötigt“, erklärt die Expertin vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. „Am häufigsten verschwinden übrigens schwarze Koffer ohne Kennzeichnung.“ Besser: Tasche individuell markieren, Urlaubs- und Heimatadresse sowohl außen als auch im Koffer hinterlegen.

Bei der Schadensberechnung kommt es dann auf den Zeitwert von Gepäckstück und Inhalt an. Wer feststellt, dass sein Koffer beschädigt ist, sollte sich direkt bei der Fluggesellschaft melden und den Schaden anzeigen. Zwar räumt das Montrealer Abkommen eine Meldefrist von sieben Tagen ein, wer jedoch den Flughafen verlassen hat, muss selbst nachweisen, dass der Schaden während des Flugs entstanden ist.

In der aktuellen EU-Verordnung sind die Rechte der Passagiere bei Annullierungen und Verspätungen von Flügen genau festgelegt. „Der Reisende kann sich bei einer Annullierung den Ticketpreis erstatten lassen oder sich für einen anderen Flug entscheiden, in beiden Fällen steht ihm zusätzlich eine gegebenenfalls gekürzte Ausgleichszahlung zu“, erklärt Carola Scheffler. So sind 250 Euro für die Kurzstrecke festgelegt, 600 Euro gibt es bei der Annullierung von Langstreckenflügen. Vorsicht: Wurde der Passagier rechtzeitig informiert oder liegen außergewöhnliche Umstände vor, haben Passagiere keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Für Verspätungen sind derzeit nur Rechte auf Versorgungsleistungen festgelegt.