Ein Plus für die gesetzliche Rente

Freiwillige Einzahlungen in die Kasse bringen im Ruhestand oft mehr als eine private Sofortrente.

Foto: Werner Baum A1981

Düsseldorf. Freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen, kann sich richtig lohnen. Doch nicht jeder darf es. Das sind die Regeln, um mehr Geld im Alter zu bekommen — und dabei noch Steuern zu sparen.

„Freiwillige Rentenbeiträge sind ein klassisches Selbstständigen-Thema“, sagt Irmhild Venschott. Sie bietet bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen „Intensivgespräche Altersvorsorge“ an. Freiwillige Beiträge können aber auch Hausfrauen sowie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte entrichten, die über berufsständische Versorgungswerke rentenversichert sind.

Für 2014 müssen pro Versicherungsmonat mindestens 85,05 Euro gezahlt werden, höchstens können es 1124,55 Euro pro Monat sein. Dazwischen ist jeder Betrag möglich. Wer freiwillig versichert ist, kann aus der Versicherung auch jederzeit ein- oder aussteigen.

Nur bis zum 31. März 2014 können noch Beiträge für 2013 nachgezahlt werden — maximal 13 150 Euro für das komplette Jahr. Für 2013 und 2014 insgesamt können damit 26 650 Euro an gesetzlichen Rentenbeiträgen entrichtet werden. Das bringt bei der regulären Altersrente eine Brutto-Monatsrente in Höhe von 115 Euro. Davon gehen bei Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen noch etwa zwölf Euro an Beiträgen ab. Netto bleiben damit vor Steuern 103 Euro im Monat übrig, das sind 1236 Euro im Jahr. Bei einer privaten Sofortrente wären es bei einem Top-Anbieter nach dem Biallo-Sofortrentenrechner (Europa) monatlich für den gleichen Betrag 93 Euro im Monat oder 1116 Euro im Jahr. Unter dem Strich bietet die gesetzliche Rente damit in dieser Beispielrechnung bei gleicher Einzahlung rund 120 Euro im Jahr mehr. Der Hinterbliebenenschutz ist dabei inbegriffen — kostenlos.

Egal ob private oder gesetzliche Rente, es gilt: „Die Einzahlung hat man erst nach gut 20 Jahren wieder raus“, rechnet Venschott vor und ergänzt: „Das ist natürlich eine Wette auf den eigenen Tod. Wer deutlich länger als 20 Jahre Rente bezieht, hat gewonnen.“ Bei einer Privatrente dauert es noch länger.

Wer — zum Beispiel aus einer Erbschaft — richtig viel Geld zur Verfügung hat, stößt bei der limitierten Höchsteinzahlung, die bei der gesetzlichen Rentenkasse möglich ist, an Grenzen. Er sollte sich für einen Mix aus gesetzlicher und Privatrente entscheiden. Bei den Privatrenten rät die Stiftung Warentest Selbstständigen zur sogenannten Rürup-Rente, die ganz ähnlich wie die gesetzliche Rente funktioniert. Beide Renten sind Steuersparmodelle: Von freiwilligen gesetzlichen und Rürup-Beiträgen, die 2014 eingezahlt werden, können 78 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Dafür werden die später gezahlten Renten dann auch stärker besteuert — anders als „normale“ private Renten. „Dieser Nachteil wiegt allerdings nicht allzu schwer, weil Rentner in der Regel ohnehin geringere Einkünfte haben und deshalb nicht so hohe Steuersätze zahlen müssen“, erklärt Irmhild Venschott.

Normale Arbeitnehmer können aber keine freiwilligen Beiträge einzahlen. Stattdessen ist es für viele möglich, Rentenabschläge auszugleichen, die wegen eines frühzeitigen Renteneintritts anfallen. Wer derzeit mit 63 in Rente geht, dessen Rente wird um 8,7 Prozent gekürzt. Wer 100 Euro Rentenkürzung ausgleichen will, muss dafür immerhin rund 25 000 Euro in die Rentenkasse zahlen. Auch von dieser Einzahlung können 78 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.