Folge 20: Was tun... bei Abo-Fallen im Internet?
Das Kleingedruckte überlesen, prompt ist im Internet ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen. Wie verhält man sich am besten?
Düsseldorf. Ein simpler Mausklick, und Werner Schmitz (Name geändert) war in die Falle getappt: 96 Euro sollte er für einen Service bezahlen, den es im Internet an jeder Ecke kostenlos gibt. Weil er regelmäßig privat mit dem Auto nach München fährt, hatte er sich auf der Internetseite einer Mitfahrzentrale registriert.
Wenig später flatterte dem Krefelder eine Rechnung ins Haus. Schmitz hatte im Kleingedruckten überlesen, dass er mit der Registrierung einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Er war auf einer Seite von Internet-Abzockern gelandet.
Schmitz ist nicht allein. "Es gibt tausende Betroffene - und das Problem nimmt nicht ab", sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW. Abo-Fallen im Internet sehen auf den ersten Blick wie ein attraktives Gratis-Angebot aus. Als Bußgeldkatalog, als Intelligenztest oder als Routenplaner ziehen sie die Aufmerksamkeit auf sich. Nur versteckt weisen die Anbieter darauf hin, dass sie einen happigen Preis für ihre Dienstleistung verlangen.
Wer in die Falle tappt, sollte keinesfalls zahlen. Denn ob durch den unbedachten Klick tatsächlich ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, ist zumindest fraglich. Gerichte müssten dies im Einzelfall entscheiden. Doch so weit kommt es selten. "In der Regel ziehen die Abzocker nicht selber vor Gericht", sagt Bradler. Sie setzen vielmehr darauf, dass ein Teil der Internetnutzer zahlt.
Werner Schmitz zahlte nicht - er wandte sich an die Verbraucherzentrale und bekam den guten Rat, der Rechnung über eine ungewollte Internet-Dienstleistung sofort schriftlich zu widersprechen. Musterbriefe dafür bietet die Verbraucherzentrale auch im Internet an. "Der Spuk ist dann aber meist nicht vorbei", berichtet Bradler.
Die Abzocker schicken immer neue Mahnungen und bauen eine Drohkulisse auf.
Heikel wird es, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Man sollte daher unbedingt widersprechen - sonst kann bald der Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen. Nach dem Widerspruch bleibt dem Abzocker nur die Klage. Nun sollten sich Betroffene spätestens einen Rechtsbeistand holen. "Denn ein gewisses Prozessrisiko bleibt", betont Bradler. Grundsätzlich aber gelte: Wer sich nicht einschüchtern lässt, muss oft nicht zahlen.
Anders sieht es aus, wenn der Nutzer auf einem Smartphone in die Falle getappt ist. Oft reicht es schon, versehentlich auf ein Handy-Werbebanner zu klicken, um unbemerkt ein Abo abzuschließen. Das Problem: Die Mobilfunkbetreiber übernehmen das Inkasso für die Anbieter. Das Geld wird also als Bestandteil der Telefonrechnung abgebucht - "und ich muss als Verbraucher sehen, dass ich es wiederbekomme", sagt Bradler.