So sparen Jung und Alt Steuern
Eine Steuererklärung abzugeben ist nicht leicht — wer die richtigen Tipps beachtet, profitiert.
Düsseldorf. Auf Berufseinsteiger, die 2012 den ersten Job antraten, und so manchen Rentner kann dieses Jahr eine neue Aufgabe zukommen: Die Abgabe der Steuererklärung.
Für Berufseinsteiger ist dabei — wie für alle — der vierseitige Mantelbogen ein Muss. Neben den persönlichen Daten auf den Seiten 1 und 2 sind für Steuersparer besonders die Rubriken „Sonderausgaben“ (ab Zeile 40) und „außergewöhnliche Belastungen“ (Seite 3/ab Zeile 61) von Interesse.
Wer in den Zeilen 41 bis 56 keine Angaben macht, erhält automatisch einen Pauschbetrag von 36 bzw. 72 Euro (ledige/verheiratete Steuerzahler). Die Mühe kann sich aber lohnen, denn mitunter gibt es eine Steuerrückzahlung. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Kinderbetreuungskosten — zwei Drittel der Kosten, jedoch nicht mehr als 4000 Euro. Die genauen Angaben hierzu gehören in die Anlage K. Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sind mit bis zu 13 805 Euro als Sonderausgaben absetzbar (Mantelbogen Zeilen 44/45).
Für den Ex-Gatten übernommene Beiträge zu einer Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung sind zusätzlich abzugsfähig. Dafür muss der Empfänger im Inland leben und seine Zustimmung per Anlage U erteilen, denn er muss im Gegenzug den Unterhalt versteuern (Anlage SO).
Gezahlte Kirchensteuern gehören in die Zeile 46 des Mantelbogens. Arbeitnehmer können die Kirchenabgaben direkt aus der Jahreslohnbescheinigung ihres Arbeitgebers übertragen.
Aufwendungen, etwa für die Weiterbildung in einem erlernten, aber nicht ausgeübten Beruf, sind bis zu einem Höchstbetrag von 6000 Euro als Sonderausgaben anerkannt (Zeilen 47 und 48). Spenden an gemeinnützige Organisationen (Zeilen 49 und 50) können auch geltend gemacht werden — sofern eine Spendenbescheinigung vorliegt. Bei Kleinspenden bis 200 Euro reicht Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung der Bank oder PC-Ausdruck vom Online-Banking.
Steuerzahler, die 2012 „außergewöhnliche Belastungen“ hatten, können einen Steuernachlass erhalten. Dies gilt bei Kosten für eine Scheidung, Pflegebedürftigkeit, Krankheits- und Kurkosten oder die Beseitigung von Unwetterschäden (Zeilen 68 bis 71). Das lohnt sich allerdings nur, wenn die Kosten hoch genug sind und nicht ersetzt wurden. Denn je nach Einkommen und Familienstand verlangt der Staat einen Eigenanteil, bevor sich die Kosten steuerlich auswirken.
Erstattungen — zum Beispiel von der Krankenkasse — müssen in den Zeilen 68 und 69 angegeben werden. Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente, Zahnspangen und Zahnersatz, die mittlerweile abgeschaffte Praxisgebühr sowie Hilfsmittel wie Brillen und Einlagen sind hier ebenfalls steuerlich absetzbar.
Rentner und Pensionäre müssen auf dem Formular Anlage R detaillierte Angaben zu ihren Altersbezügen machen — über alle Zahlungen von Rentenversicherern, Versorgungswerken, Pensionskassen oder Lebensversicherungen. Werkspensionäre und Beamte im Ruhestand füllen für ihre Altersbezüge, die der ehemalige Arbeitgeber über Lohnsteuerkarte abrechnet, die Anlage N aus.
Da es viele Freibeträge und Steuervergünstigungen gibt, müssen jedoch nicht alle Senioren auch wirklich Steuern zahlen. Wer Probleme beim Ausfüllen des Bogens hat, kann beim örtlichen Service-Center des Finanzamts um Hilfestellung bitten. Handelt es sich um viele Fragen, ist der Lohnsteuerhilfeverein die richtige Anlaufstelle.
Angeben müssen Rentner in den Zeilen 4 bis 10 der Anlage R sämtliche Altersrenten, Wird die Hauptrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, trägt man hier eine „1“ ein; in Zeile 5 ist der Rentenbetrag anzugeben. Maßgebend ist der Bruttobetrag der Rente, bei Pflichtversicherten also der Betrag vor Abzug des eigenen Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Tipp: Freiwillig Versicherte erhalten neben ihrer Rente noch Zuschüsse zu ihren eigenen Krankenversicherungsaufwendungen. Diese Zuschüsse sind steuerfrei und dürfen nicht dem Rentenbetrag hinzugerechnet werden.
Renten aus privaten Rentenversicherungen oder aus sonstigen Gründen sind in den Zeilen 14 bis 20 der Anlage R einzutragen. Sie unterliegen nur mit einem niedrigen Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Rentenbeginn und gilt lebenslang.
Staatlich geförderte private Renten, etwa aus Riester-Verträgen, oder eine betriebliche Altersversorgung werden auf der Rückseite der Anlage R vermerkt.
Tipp: Jeder Vertragsanbieter erteilt seinen Kunden jährlich eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Sie kann als Ausfüllhilfe für die Seite 2 der Anlage R genutzt werden. Die Bescheinigung enthält Hinweise, in welche Zeile des Steuerformulars die jeweilige Rente einzutragen ist.
Steuer sparende Werbungskosten sind auch für Rentner ein Thema. Gibt man nichts an, schreiben die Finanzbeamten automatisch 102 Euro als Pauschbetrag gut. Mit Belegen sind Gewerkschaftsbeiträge, Honorare für einen Rentenberater oder Schuldzinsen für eine auf Kredit finanzierte Einzahlung aufs Rentenkonto abzugsfähig (Zeilen 50 bis 57).