Studium: Vater Staat hilft mit Bafög & Co.
Junge Menschen sollten darauf achten, wie viel sie nebenbei verdienen.
Düsseldorf. Information ist das halbe (Studenten-)Leben. Es gilt, die wichtigsten Verdienstgrenzen zu beachten. Wer diese berücksichtigt, kann viel Geld sparen — das fängt bei Steuern an und hört bei Familienversicherung und Kindergeld-Ansprüchen auf.
Denn obwohl die finanzielle Unterstützung durch die Eltern wichtig ist — 87 Prozent erhalten durchschnittlich 445 Euro monatlich —, ist die zweitwichtigste Finanzierungsquelle der eigene Verdienst: 65 Prozent der Studeten erarbeiten sich laut einer Sozialerhebung der Deutschen Studentenwerke durchschnittlich 323 Euro im Monat (2009).
In der Regel wird das Studium durch zwei oder mehr Quellen finanziert. Etwa 15 Prozent der Studenten haben 2009 Bafög erhalten. (Um den eigenen Bafög-Anspruch zu berechnen, bieten wir einen Bafög-Rechner an).
Monika Zerbin, Abteilungsleiterin beim Bafög-Amt Düsseldorf, empfiehlt immer, einen Bafög-Antrag zu stellen. Denn eine Hälfte besteht in der Regel aus einem zinslosen Darlehen, und die andere Hälfte muss nicht zurückgezahlt werden. Außerdem: „Wer zu viel Zeit in einen Nebenjob investiert, dem fehlt diese Zeit beim Studium.“
Studenten dürfen zusätzlich 400 Euro im Monat verdienen. Wer mehr verdient, bei dem setzt das Bafög-Amt den Rotstift an.
Wem kein Geld zusteht, weil zum Beispiel die Eltern zu viel verdienen, der kann beispielsweise in der Studienabschlussphase bei der Darlehenskasse der Studentenwerke NRW (Daka) ein Darlehen beantragen. Auch die KfW-Förderbank bietet Studienkredite an. Studentenwerke beraten in beiden Fällen über Formalien und etwaige Besonderheiten.
Studenten unter 25 Jahren können über ihre Eltern versichert bleiben, wenn sie nicht mehr als 400 Euro bei einem Mini-Job verdienen. Wenn sie selbst die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abschließen müssen, „können sie eine studentische Krankenversicherung abschließen“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Düsseldorf. „Der Betrag ist bei allen Krankenkassen einheitlich.“ Ungefähr 80 Euro stehen dafür monatlich an. Aber Achtung: Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt meist nicht mehr als „hauptberuflicher“ Student, die Vergünstigung fällt weg.
„Auch die Haftpflichtversicherung ist über die Eltern möglich, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in der eigenen Wohnung liegt: wer also seine Studentenwohnung nur unter der Woche nutzt“, sagt Weidenbach.
Die 400-Euro-Grenze kommt auch bei den Steuern wieder ins Spiel: Unter dieser Grenze müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Wer mehr verdient, muss seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Gezahlte Steuern erhalten Studenten aber zurück, wenn sie wiederum weniger als 8004 Euro im Jahr verdienen.
Der Betrag wiegt auch beim Kindergeld schwer, da es ab dieser Grenze gestrichen wird.
Und wer einen Job sucht: Lars Beyer, Sprecher bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf, nennt die Bereiche, in denen Studenten oft für Jobs und Minijobs eingesetzt werden: „Das ist beispielsweise das Eventmarketing, der Einzelhandel und der Krankenhauspflegedienst.“
Er fügt hinzu: „Aber grundsätzlich hilft es bei der Nebenjobsuche immer, einfach mit offenen Augen durch die Stadt zu gehen.“