Das sind die neuen „klaren“ Regeln für den Videobeweis
Gestern Abend haben die Erstliga-Vereine Post erhalten. Inhalt: Auslegungen für ein Projekt, das bröckelt. Eine Dokumentation.
Düsseldorf. In einer gestern Abend verschickten Mitteilung an alle Bundesliga-Vereine hat Lutz Michael Fröhlich, Sportlicher Leiter der Elite-Schiedsrichter des DFB, bedauert, dass „missverständliche Formulierungen“ im Brief der vergangenen Woche für Irritationen gesorgt hätten. Ziel der Projektverantwortlichen sei es nun, die Rollenverteilung zwischen Schiedsrichter und Video-Assistenten zu schärfen, um „wieder zu einer klaren und einheitlichen Ausrichtung bei allen Beteiligten zu kommen“. Deshalb solle weiterhin folgende Grundregeln gelten, die wir hier wegen der Brisanz des Themas dokumentieren:
Der Schiedsrichter trifft zu jedem Vorgang im Spiel eine Entscheidung. Auch wenn es zu einem Eingriff des Video-Assistenten kommt, bleibt die finale Entscheidung verantwortlich beim Schiedsrichter.
Aufgabe des Video-Assistenten ist es, den Schiedsrichter vor klar falschen Entscheidungen zu bewahren oder ihn bei Vorfällen zu unterstützen, die außerhalb seines Blickfeldes geschehen (zum Beispiel Tätlichkeiten oder eindeutig strafstoßwürdige Fouls). Der Video-Assistent ist ein „Assistent“ und nicht „Schiedsrichter“ oder gar „Oberschiedsrichter“.
Nach einer Definition vom International Board liegt ein klarer Fehler des Schiedsrichters vor, wenn er seine Entscheidung nach Betrachtung des Bildmaterials unverzüglich ändern würde.
Bei faktischen Entscheidungen, wie zum Beispiel der Festlegung des Tatortes (Foul im Strafraum oder außerhalb) oder der Bewertung einer Abseitsposition, wird der Video-Assistent dem Schiedsrichter einen klaren Entscheidungshinweis geben können, den dieser dann direkt (also auch ohne Review) in seine Entscheidung umsetzen kann, da die Frage nach einer Auslegung nicht relevant ist.
Gleiches gilt bei Spielvorgängen, die der Schiedsrichter nicht gesehen hat oder die außerhalb des Blickfeldes des Schiedsrichters erfolgten. Erkennt der Video-Assistent zum Beispiel eine eindeutige Tätlichkeit eines Spielers hinter dem Rücken des Schiedsrichters oder eine Torerzielung durch ein eindeutiges Handspiel, das der Schiedsrichter nicht wahrgenommen hat, dann wird er dem Schiedsrichter auch einen klaren Entscheidungshinweis geben können, den dieser direkt in seine Entscheidung umsetzen kann.
Bei subjektiven Entscheidungen (also der Bewertung von Spielvorgängen, zum Beispiel bei Zweikämpfen oder Handspielen) soll der Video-Assistent nur dann eingreifen, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters dem vorliegenden Bildmaterial gravierend widerspricht. Der Schiedsrichter trifft hier zunächst seine Entscheidung auf der Basis seiner Wahrnehmung. Dann müssen Schiedsrichter und Video-Assistent kommunizieren, um die Wahrnehmung des Schiedsrichters mit dem Bildmaterial des Video-Assistenten abzugleichen. Nur wenn sich dabei gravierende Unterschiede in der Interpretation eines Vorganges ergeben, liegt es beim Schiedsrichter, sich vor seiner endgültigen Entscheidung den Vorgang nochmal in der Review-Area anzuschauen, um einen klaren Fehler auszuschließen. Die finale Entscheidung zum Vorgang liegt letztendlich aber nur beim Schiedsrichter. Red