Eishockey-Aufstieg: DEB und DEL für Ad-hoc-Gericht

Berlin (dpa) - Die schon lange offene Aufstiegsfrage ins deutsche Eishockey-Oberhaus wollen Verband und Liga untereinander klären und einen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS vermeiden.

Wie der Präsident des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), Uwe Harnos, der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, strebe man mit der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) ein Ad-hoc-Schiedsgericht an. „Dies hat den Vorteil, dass es schneller geht und wahrscheinlich günstiger ist“, sagte Harnos. Bis Ende März will der DEB-Boss Klarheit darüber, ob der Zweitliga-Meister die Möglichkeit bekommt, aufzusteigen, oder ob ein Auf- und Abstieg in die DEL weiterhin nicht vorgesehen ist.

Bevor das Ad-hoc-Gericht benannt werden kann, müssen noch die 13 Zweitligisten - die in der Eishockeyspielbetriebsgesellschaft (ESBG) zusammengeschlossen sind - die Pläne absegnen. „Das wird jetzt noch mit den Gesellschaftern der ESBG abgestimmt“, betonte Harnos. ESBG-Geschäftsführer Oliver Seeliger wolle dafür am Wochenende mit den betroffenen Vereinen sprechen und Vollmachten einholen.

Aktuell gibt es keinen sportlichen Auf- und Abstieg zwischen der DEL und der 2. Bundesliga. Der Kooperationsvertrag zwischen DEL, DEB und ESBG läuft allerdings zum Saisonende aus. Die Eishockey-Bosse feilschen seit Monaten um einen neuen Kontrakt. Der fehlende Auf- und Abstieg ist für viele - vor allem größere - Clubs ein Grund für das seit Jahren schwindende Zuschauerinteresse in der DEL.

Harnos drückt aufs Tempo: „Unser Ziel ist, Anfang nächster Woche eine Vereinbarung für ein Ad-hoc-Schiedgericht zu unterschreiben.“ Auch DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke hofft auf eine „zeitnahe“ Entscheidung. Die Liga warte auf den Vorschlag von DEB oder ESBG. „Dann müssen wir gucken, ob wir eine sinnvolle Lösung finden.“

„Unsere Clubs sind grundsätzlich zu einem Ad-hoc-Schiedsgericht bereit“, betonte Tripcke, ergänzte aber: „Ich will den CAS noch nicht ausschließen.“ Sollte eine Entscheidung der Ad-hoc-Richter „schwierig“ werden, wäre ein Gang nach Lausanne immer noch möglich. Dies ist auch im noch gültigen Kooperationsvertrag geregelt.

Ein vor allem aus bürokratischer Sicht wesentlich aufwendigeres Verfahren vor dem CAS soll aber vermieden werden. Ein Ad-hoc-Gericht bestünde aus je einem von beiden Parteien nominierten Richter. Diese müssten sich dann auf einen dritten Richter als Vorsitzenden einigen.