Das Sportgericht ahndete zum einen das Abbrennen von Pyrotechnik im Kölner Zuschauerbereich vor dem Spiel gegen Hertha BSC am 14. April, wie der DFB mitteilte. Zum anderen wurde die gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Kölner Zuschauern und der Polizei sowie Ordnungskräften vor dem Anpfiff des Spiels beim VfL Wolfsburg am 12. Mai bestraft.
Einen Teil der Geldstrafe kann der Club für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.