Der Sicherungsfonds der Deutschen Fußball Liga
Frankfurt/Main (dpa) - Der Sicherungsfonds der Deutschen Fußball Liga (DFL) wurde von der Generalversammlung des Ligaverbandes im Jahr 2004 beschlossen. Er ist mit zehn Millionen Euro gedeckt.
Der Fonds soll klammen Clubs helfen, kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überbrücken, um im Interesse aller Vereine den Spielbetrieb nicht zu gefährden.
Nimmt ein Club den Sicherungsfonds in Anspruch, müssen die anderen 35 Profivereine der 1. und 2. Bundesliga für die entsprechende Summe aufkommen. Die Höhe der Beteiligung der einzelnen Vereine wird nach einem Schlüssel analog zur Verteilung der Fernsehgelder ermittelt. Bei der nächsten Auszahlung der TV-Gelder wird dieser Betrag X von der DFL einbehalten.
Eine Inanspruchnahme des Sicherungsfonds, die in jeder Saison vom 1. Spieltag bis zum 30. April möglich ist, hat einen sofortigen Punktabzug zur Folge. Die Höhe des Punktabzuges richtet sich nach der Höhe der Summe, die aus dem Fonds entnommen wird und beträgt maximal drei Zähler.
Jeder Lizenznehmer kann einen Betrag in Höhe von bis zu zwei Monatsgehältern seines Personalaufwands für den Spielbetrieb, jedoch höchstens fünf Millionen Euro, in Anspruch nehmen. Die Summe ist bis zu einem von der DFL festgelegten Termin, in der Regel der Beginn des nächsten Lizenzierungsverfahrens, mit einer jährlichen Zinsrate von fünf Prozent zurückzuzahlen.
Bei einem Abstieg in eine untere Spielklasse verlängert sich die Frist auf bis zu fünf Jahre. Sollte der betreffende Verein bis zum Ablauf dieses Zeitraums nicht in einer der beiden Profiligen spielen, erlischt der Anspruch auf Rückzahlung.