Konkrete Angaben zu den betroffenen Vereinen machte die DFL nicht. Allerdings sei keinem Bewerber die Spielberechtigung verweigert worden. Für die 36 Lizenzen der beiden Profiligen haben sich nach DFL-Angaben 42 Vereine und Kapitalgesellschaften beworben. Die Lizenzbewerber haben zunächst eine Woche Zeit, um Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. In der ersten Mai-Woche soll dann die zweite DFL-Entscheidung über die Verteilung der Lizenzen folgen.
Neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überprüft die DFL unter anderem auch infrastrukturelle, rechtliche und sportliche Kriterien.