Um dieses Verbot durchsetzen zu können, ist eine sogenannte Allgemeinverfügung für diesen Tag erlassen worden. Sie gilt am 14. Januar von 10 bis 22 Uhr und betrifft alle an- und abgehenden Regelzugverbindungen sowie zusätzliche Züge in Fahrtrichtung Köln auf den Strecken:
Mönchengladbach Hauptbahnhof über Grevenbroich nach Köln Hauptbahnhof
Neuss Hauptbahnhof über Dormagen nach Köln Hauptbahnhof
Köln Worringen nach Köln Hauptbahnhof
Düsseldorf Hauptbahnhof über Leverkusen Mitte nach Köln Hauptbahnhof
Rommerskirchen nach Kerpen-Horrem
Kerpen-Horrem nach Köln Hauptbahnhof
Zudem gilt das Verbot an allen Bahnhöfen und Haltepunkten der Deutschen Bahn im Kölner Stadtgebiet in der Zeit von 11.30 Uhr bis 20 Uhr.
Laut Bundespolizei werden die Einsatzkräfte die Allgemeinverfügung überwachen. Für den Fall eines Verstoßes kann ein Beförderungsausschluss, Platzverweis sowie ein Zwangsgeld folgen.