Abseitsregel: Entscheidungsfreiheit für Schiedsrichter
Berlin (dpa) - Die umstrittene Abseitsentscheidung von Schiedsrichter Michael Weiner im Bundesliga-Spiel zwischen Hertha BSC und dem 1. FC Nürnberg (1:3) verdeutlicht die Problematik der bestehenden FIFA-Regel.
Durch die Definition von sogenannten passivem und aktivem Abseits wird den Referees viel Entscheidungsfreiraum eingeräumt. Maßgeblich ist nicht mehr die Position des Angreifers alleine, sondern seine Beteiligung am Spielgeschehen. Weiners Assistent Norbert Grudzinski wertete den Laufweg von Berlins Adrian Ramos vor FCN-Schlussmann Raphael Schäfer als Beeinflussung des Gegners - bei dieser Wahrnehmung war Weiners Abseitsentscheidung korrekt.
Grundsätzlich wird die herrschende Abseits-Definition auch beim Regel-Gremium International Football Association Board kritisch gesehen. „Wir müssen die Regeln einfach halten. Davon lebt der Fußball“, sagte der Generalsekretär des englischen Fußball-Verbandes, Alex Horne, im Januar bei der konstituierenden IFAB-Sitzung. Mit einer Änderung der Bestimmungen ist aber vorerst nicht zu rechnen.
Die Abseitsregel im Wortlaut:
Regel 11
Abseitsstellung
Die Abseitsstellung eines Spielers stellt an sich noch kein Vergehen dar.
Ein Spieler befindet sich in einer Abseitsstellung,
• wenn er der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Gegenspieler.
Ein Spieler befindet sich nicht in einer Abseitsstellung
• in seiner eigenen Spielfeldhälfte oder
• auf gleicher Höhe mit dem vorletzten Gegenspieler oder
• auf gleicher Höhe mit den beiden letzten Gegenspielern.
Vergehen
Ein Spieler wird nur dann für seine Abseitsstellung bestraft, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters zum Zeitpunkt, zu dem der Ball von einem Mitspieler berührt oder gespielt wird, aktiv am Spiel teilnimmt, indem er
• ins Spiel eingreift, oder
• einen Gegner beeinflusst, oder
• aus seiner Position einen Vorteil zieht.
Kein Vergehen
Kein Abseits liegt vor, wenn ein Spieler den Ball direkt erhält nach
• einem Abstoß,
• einem Einwurf,
• einem Eckstoß.