Bayer scheitert vor CAS mit Einspruch im „Fall Ballack“
Leverkusen (dpa) - Bayer Leverkusen ist mit seinem Einspruch im „Fall Ballack“ vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gescheitert und muss wegen Verstoßes gegen die Doping-Meldepflicht 25 000 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Fußball-Bundesligist hatte die Abwesenheit des erkrankten Ex-Nationalmannschaftskapitän Michael Ballack bei einer Doping-Kontrolle im September 2011 nach Einschätzung des CAS nicht „unverzüglich“ gemeldet.
„Wir sind über den Spruch des CAS natürlich enttäuscht“, sagte Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Das CAS habe aber ausdrücklich bestätigt, dass es sich beim „Fall Ballack“ nicht um ein Doping-Vergehen handelt. Ballack hatte das Training kurzfristig abgesagt. Daraufhin informierte Bayer nach eigenen Angaben die Kontrolleure vor Ort und gab nach einer Stunde die Meldung an die Europäische Fußball-Union (UEFA) weiter.
„Uns wurde ein organisatorisches Fehlverhalten vorgehalten. Bayer 04 akzeptiert natürlich die Entscheidung“, sagte Holzhäuser. Der Verein habe bereits Konsequenzen gezogen und das Meldesystem für die Anti-Doping-Agenturen auf nationaler und internationaler Ebene umgestellt.