Antrag von Hannovers Kind „Bild“: Weiter keine Entscheidung über 50+1-Sonderregelung

Frankfurt/Main (dpa) - Die Entscheidung über den Antrag von Hannover 96 auf eine 50+1-Sondergenehmigung lässt nach Informationen der „Bild“-Zeitung weiter auf sich warten.

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Nach einem Online-Bericht wird die Deutsche Fußball Liga (DFL) auch auf der Präsidiumssitzung an diesem Montag keine Entscheidung treffen. Über den Antrag von 96-Clubchef Martin Kind soll demnach bis August entschieden werden. Auch 96 rechnet nach Auskunft eines Sprechers nicht mit einer Entscheidung an diesem Montag. Kind und sein Anwalt Christoph Schickhardt reisen demnach am Montag in die DFL-Zentrale nach Frankfurt, um noch einmal ihre Argumente vorzutragen.

Eigentlich hatte die DFL bereits im Februar entscheiden wollen, doch hatte Kind damals seinen Antrag ruhend gestellt. Der 74 Jahre alte Unternehmer wollte zunächst eine Grundsatzdiskussion zur 50+1-Regel abwarten. Die hat aber nie stattgefunden. Stattdessen stimmte die Mehrheit der deutschen Proficlubs für den Fortbestand der Regelung, die besagt, dass Stammvereine in Deutschland die Stimm-Mehrheit bei ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Proficlubs behalten müssen.

Es gibt indes Sondergenehmigungen - etwa für Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim - wenn sich Investoren mindestens 20 Jahre finanziell bei einem Club engagieren. Dies macht Kind auch für sich bei 96 geltend und will daher eine Sondergenehmigung. Laut „Bild“ steht die DFL dem Antrag aktuell ablehnend gegenüber. Sollte der Antrag tatsächlich abgelehnt werden, will Kind vor einem ordentlichen Gericht klagen. Experten rechnen damit, dass die 50+1-Regel dann komplett fällt.