Solo-Selbstständige dürfen Lebensunterhalt finanzieren Über vier Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen in NRW ausgezahlt

Düsseldorf · In NRW sind mittlerweile mehr als vier Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen ausgezahlt worden. Solo-Selbstständige dürfen ihre 2000 Euro davon nun endgültig für ihren Lebensunterhalt nutzen.

Andreas Pinkwart (FDP), Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen

Foto: dpa/Federico Gambarini

Seit dem Start des Programms Ende März seien 444.000 Anträge eingegangen und bislang 403.000 genehmigt worden, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Dienstag in Düsseldorf. Mit dem von Bund und Land finanzierten Programm soll Solo-Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch die Krise geholfen werden. Für besonders krisengeplagte Branchen sei man dabei, ein weiteres Rettungspaket auszuarbeiten, erklärte Pinkwart.

Außerdem teilte der Wirtschaftsminister mit, dass Solo-Selbstständige ihre 2000 Euro der Corona-Soforthilfen dafür nutzen dürfen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Dies gelte für alle, die im März und April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hätten, aber keinen auf Grundsicherung. „Diese Vertrauensschutzlösung dürfte vielen endlich Planungssicherheit geben“, sagte der FDP-Politiker.

Der Bund hatte zuvor eine Initiative mehrerer Bundesländer abgelehnt, die Solo-Selbstständigen ermöglichen wollten, die Corona-Soforthilfen nicht nur für Betriebskosten, sondern auch für ihren Lebensunterhalt zu nutzen. Diese sollten stattdessen die Grundsicherung, also Arbeitslosengeld, beantragen - das geht jedoch nicht rückwirkend. Mit der Sonderregelung will das Land NRW nun daher jenen Selbstständigen helfen, darunter viele freischaffende Künstler, die kaum Betriebskosten haben, aber Miete und Lebensmittel zahlen müssen - und denen die Soforthilfe deshalb bislang kaum nützte.

Zum Ende der dreimonatigen Förderperiode müssen die Antragsteller Pinkwart zufolge nachweisen, wie viel der Soforthilfe sie genutzt haben. Das Land werde dem Bund die entstandene Lücke erstatten. Da man davon ausgehe, dass 100.000 bis 200.000 Solo-Selbstständige diese Möglichkeit nutzen könnten, nimmt NRW dafür bis zu 200 bis 400 Millionen Euro in die Hand.

Ausgenommen von der Regel seien die Solo-Selbstständigen, die bereits aus dem Sondertopf für Kulturschaffende Hilfen erhalten hätten.

(dpa)