Frist bis 31. Mai 2018 BVB zu Fan-Ausschluss auf Bewährung verurteilt
Frankfurt/Main (dpa) - Borussia Dortmund ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einem Zuschauer-Ausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe von 95 000 Euro verurteilt worden, gab der DFB bekannt.
Sollten sich Dortmunder Fans innerhalb einer Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2018 erneut „erhebliche Vorfälle“ leisten, wie es in der Mitteilung heißt, müsste der BVB bei einem Bundesliga-Auswärtsspiel ohne mitgereiste Fans antreten und dem Heimverein alle dadurch entstehenden Einnahmeverluste ersetzen.
Von den 95 000 Euro Geldstrafe darf die Borussia bis zu 30 000 Euro „für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden“, teilte der DFB außerdem mit.
Verhängt wurde das Urteil, weil Dortmunder Fans in den vergangenen Monaten gleich in drei Fällen auffällig geworden waren. Während des DFB-Pokal-Finales gegen Eintracht Frankfurt wurde im Dortmunder Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet. Das gleiche passierte schon während des Halbfinal-Spiels beim FC Bayern München am 26. April. Außerdem kam es bereits vor dem Bundesliga-Spiel am 8. April in München zu Zwischenfällen mit BVB-Anhängern im Einlassbereich des Stadions, bei denen die Polizei einschreiten musste. Die Borussia hat das Urteil des DFB-Sportgerichts bereits akzeptiert.